Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Die Sitzungswoche vom 25. bis 29. Oktober begann mit einer Regierungserklärung
der Kanzlerin Angela Merkel zur Verschärfung des Euro-Stabilitätspaktes, um mit
härteren Bandagen gegen Defizitsünder vorgehen zu können. Denn der Fall
Griechenland hat gezeigt, dass das Fehlverhalten Einzelner zur Euro-Krise für
alle Mitgliedsländer führen kann.
Der Schwerpunkt der Debatten im Plenum des Deutschen Bundestages lag auf der
Verabschiedung des Energiekonzeptes. Hierbei geht es mitnichten allein um die
Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke, sondern es geht vielmehr um die
Umsetzung und Entwicklung eines Energiekonzeptes für die Zukunft. Die
übergeordnete Zielstellung ist eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare
Energieversorgung langfristig sicher zu stellen. Die Handlungsfelder sind im
Einzelnen:
1. Erneuerbare Energien als tragende Säule der zukünftigen Energieversorgung
2. Energieeffizienz steigern
3. Kernenergie als Brückentechnologie und fossile Kraftwerke
4. Aufbau einer leistungsfähigen Netzinfrastruktur für Stromspeicherung und
-leitung
5. energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen
6. Energieforschung für Innovationen und neue Technologien
7. Energieversorgung im europäischen und internationalen Kontext
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 9.2.2010 festgelegt,
dass der Gesetzgeber die Regelbedarfe für ALG II-Bezieher und ihrer Kinder neu
und transparent berechnen muss. In 1. Lesung wurde deshalb im Plenum des
Deutschen Bundestages das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen behandelt.
Ergänzend zu den Regelleistungen werden Kinder und Jugendliche ein Bildungspaket
als Sachleistung im Wert von 30 Euro bekommen, um ihre Chance auf Bildung und
Teilhabe zu steigern.
Mehrere weiter als gefährlich eingestufte Straftäter wurden jüngst infolge eines
Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entlassen bzw. stehen
vor der Entlassung. Dieses hat berechtigterweise zu einer großen Verunsicherung
in der Bevölkerung geführt. Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der
Sicherungsverwahrung tritt der Gesetzgeber diesen Gefahren entgegen und sorgt
dafür, dass Gewalt- und Sexualstraftäter nach Verbüßung ihrer Haftstrafe weiter
in Gewahrsam gehalten werden können, wenn und solange sie eine Gefahr für die
Allgemeinheit darstellen.
Ich hatte eine Besuchergruppe zu einer politischen Bildungsfahrt aus dem
Altlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis nach Berlin eingeladen. Neben politischen
Gesprächen im Bundesinnenministerium, im Bundesrat, der Bundesgeschäftsstelle
der CDU und mit mir im Deutschen Bundestag war sicherlich ein Highlight die
Teilnahme an der Live-Sendung „busch@n-tv“ im RTL Hauptstadtstudio.
Berlin, am 29.10.2010