Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel


 

Die Sitzungswoche vom 25. bis 29. Oktober begann mit einer Regierungserklärung der Kanzlerin Angela Merkel zur Verschärfung des Euro-Stabilitätspaktes, um mit härteren Bandagen gegen Defizitsünder vorgehen zu können. Denn der Fall Griechenland hat gezeigt, dass das Fehlverhalten Einzelner zur Euro-Krise für alle Mitgliedsländer führen kann.
Der Schwerpunkt der Debatten im Plenum des Deutschen Bundestages lag auf der Verabschiedung des Energiekonzeptes. Hierbei geht es mitnichten allein um die Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke, sondern es geht vielmehr um die Umsetzung und Entwicklung eines Energiekonzeptes für die Zukunft. Die übergeordnete Zielstellung ist eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung langfristig sicher zu stellen. Die Handlungsfelder sind im Einzelnen:
1. Erneuerbare Energien als tragende Säule der zukünftigen Energieversorgung
2. Energieeffizienz steigern
3. Kernenergie als Brückentechnologie und fossile Kraftwerke
4. Aufbau einer leistungsfähigen Netzinfrastruktur für Stromspeicherung und -leitung
5. energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen
6. Energieforschung für Innovationen und neue Technologien
7. Energieversorgung im europäischen und internationalen Kontext

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 9.2.2010 festgelegt, dass der Gesetzgeber die Regelbedarfe für ALG II-Bezieher und ihrer Kinder neu und transparent berechnen muss. In 1. Lesung wurde deshalb im Plenum des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen behandelt. Ergänzend zu den Regelleistungen werden Kinder und Jugendliche ein Bildungspaket als Sachleistung im Wert von 30 Euro bekommen, um ihre Chance auf Bildung und Teilhabe zu steigern.
Mehrere weiter als gefährlich eingestufte Straftäter wurden jüngst infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entlassen bzw. stehen vor der Entlassung. Dieses hat berechtigterweise zu einer großen Verunsicherung in der Bevölkerung geführt. Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung tritt der Gesetzgeber diesen Gefahren entgegen und sorgt dafür, dass Gewalt- und Sexualstraftäter nach Verbüßung ihrer Haftstrafe weiter in Gewahrsam gehalten werden können, wenn und solange sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.
Ich hatte eine Besuchergruppe zu einer politischen Bildungsfahrt aus dem Altlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis nach Berlin eingeladen. Neben politischen Gesprächen im Bundesinnenministerium, im Bundesrat, der Bundesgeschäftsstelle der CDU und mit mir im Deutschen Bundestag war sicherlich ein Highlight die Teilnahme an der Live-Sendung „busch@n-tv“ im RTL Hauptstadtstudio.

 

Berlin, am 29.10.2010

 


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