Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
In erster Lesung wurde der Gesetzentwurf zur
Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland in dieser
Sitzungswoche vom 26.-30. Januar im Plenum des Deutschen Bundestages
eingebracht. Nunmehr wurde der Entwurf in die Fachausschüsse überwiesen, um die
Details zu beraten. Danach wird dieses Gesetz voraussichtlich am 13. Februar im
Bundestag verabschiedet werden.
Nachfolgende Maßnahmen sind in dem Gesetzentwurf enthalten, die einen Teil des
Gesamtpakets (Konjunkturpaket II) ausmachen.
Mehr Investitionen in Bildung und
öffentliche Einrichtungen: Insgesamt sollen den Ländern und Kommunen
zusätzliche 10 Mrd. € in den nächsten beiden Jahren zur Verfügung stehen.
Investitionsschwerpunkte: Bildungseinrichtungen (Kitas, Schulen und
Hochschulen), Modernisierung von Verkehrswegen, Krankenhäusern, ländlicher
Infrastruktur, Ausbau Breitbandanschlüsse.
Stärkung der Bürger, Entlastung der
Privathaushalte und des Mittelstandes: Arbeitnehmer und Unternehmen
sollen bei Steuern und Abgaben entlastet werden. Dies wird erreicht durch
Senkung der einkommenssteuerlichen Belastung der niedrigen und mittleren
Einkommen, durch Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung,
sowie durch direkte Leistungen für Familien: Erhöhung des Grundfreibetrages,
Senkung des Eingangssteuersatzes, einmaliger Kinderbonus von 100 € je Kind
und Erhöhung der Regelsätze für Kinder (Alter: 6-13) im Bereich der
Grundsicherung auf 70% des Eckregelsatzes.
Beschäftigungssicherung und
Qualifizierungsoffensive: Der Vorrang von Kurzarbeit vor Entlassung wird
unterstützt, indem die Bundesagentur für Arbeit die Hälfte der
Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Darüber hinaus übernimmt die BfA die
vollständige Finanzierung von neu geförderten Umschulungen zu Alten- und
Krankenpflegern in den Jahren 2009/2010. 1,2 Mrd. € werden als zusätzliche
Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen bereitgestellt. Gezielte Hilfen für die
Automobilwirtschaft und für den Erhalt der Arbeitsplätze sind: rasche
Neuregelung der Kfz-Steuer und zur Ankurblung des Neuwagenabsatzes eine
Abwrackprämie für private Autohalter.
Sicherung der Kreditversorgung, Stärkung der Innovationsfähigkeit: Zugang zu KfW-Sonderprogrammen wird für Mittelstand verbessert. Für Bürgschaftsmaßnahmen werden zusätzliche 100 Mio. € bereitgestellt. Zusätzliche 450 Mio. € werden für die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) zur Verfügung gestellt.
Berlin, am 30.01.2009
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