Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Liebe Leserinnen und Leser,
in dieser Sitzungswoche vom 26.-30. März fand
am Montag die öffentliche Beratung zum Thema "Generation Praktikum" statt. Um
mehr Bürgernähe zu garantieren, ist es seit kurzem möglich, öffentlich über
Petitionen zu beraten, die mehr als 50.000 Unterstützer gefunden haben. Diese
öffentliche Diskussion ist in dieser Wahlperiode die 2. nach der Beratung zum
Nichtraucherschutz. Die Forderung der Petenten war u.a. die Praktika auf drei
Monate zu begrenzen und entsprechend zu vergüten. Denn Missbrauchsfälle treten
vor allem bei Hochschulabsolventen auf, die in manchen Unternehmen als billige
Vollzeitarbeitskräfte ausgenutzt werden. Für die Abgeordneten war es wichtig,
die Meinungen der Petenten direkt zu hören. Diese wiederum zeigten sich erfreut
über die Einladung und unterstrichen, dass sie sich von den Abgeordneten ernst
genommen gefühlt hatten. Die Petitionen werden nun im Ausschuss weiter beraten.
Im Innenausschuss hatte ich eine Berichterstattung über den Entwurf eines
Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des
Bundesgrenzschutzgesetzes. Hinter diesem langen Titel verbirgt sich die
Befugnis der Bundespolizei, die so genannten lageunabhängigen Kontrollen bei
Eisenbahn und Verkehrsflughäfen durchzuführen. Diese Befugnis, die sonst zum
30.06.2007 auslaufen würde, hat sich als wichtiges Instrument zur Verhinderung
und Unterbindung der unerlaubten Einreise und des Menschenhandels sowie zur
Terrorismusbekämpfung bewährt. Mit dem Gesetzentwurf soll die zeitliche
Befristung dieser Befugnis aufgehoben und als wichtiges Handlungsinstrument
beibehalten werden.
Jährlich wird ein Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz im
Innenausschuss und Plenum des Deutschen Bundestag vorgestellt. Nunmehr wurde der
20. Bericht im diesen beiden Gremien diskutiert.
Da es zu großen Unsicherheiten unter den Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der
Rechtsverbindlichkeit der Patientenverfügung gekommen ist, wurde im Plenum eine
3-stündige Orientierungsdebatte zu dem Thema Patientenverfügungen gehalten. Im
Mittelpunkt der Diskussion mit 31 Rednern aus allen Fraktionen stand die
Reichweite der Patientenverfügung. Unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit
haben die Parlamentarier die verschiedensten Standpunkte und Ansätze diskutiert.
Derzeit stehen 3 unterschiedliche Meinungen im Raum: 1. die uneingeschränkte
Selbstbestimmung des Patienten steht im Vordergrund, 2. die ärztliche Meinung
und die medizinischen Gesichtspunkte stehen über der Willenbekundung des
Patienten und 3. die Selbstbestimmung des Patienten steht im Vordergrund, aber
mit Reichweitenbegrenzung. Dies bedeutet, dass getroffene Patientenverfügungen
die Grenzen des rechtlich Zulässigen beachten müssten. Inhalte, die gegen das
Gesetz oder die guten Sitten verstoßen würde, wie z.B. aktive oder passive
Sterbehilfe seien auch weiterhin nicht möglich. Über konkrete Gesetzentwürfe
wurde noch nicht entschieden.
Am Donnerstagabend wurde in 1. Lesung das 3. SED – Unrechtsbereinigungsgesetz
beraten, indem eine finanzielle Entschädigungsrente für die SED-Opfer eingeführt
werden soll. Da diese Regelung für die meisten Abgeordneten der Großen Koalition
unzureichend ist, wird eine Anhörung der Opferverbände angestrebt.
Aus den Zeiten der deutschen Teilung gibt es in beiden deutschen Armeen
Soldaten, die durch Radarstrahlung geschädigt worden sind. Für die Fälle, die
bisher nicht gesetzlich erfasst sind, wurde mit dem parlamentarischen
Staatssekretär des Verteidigungsministeriums, Christian Schmidt, über die
Möglichkeit der kurzfristigen Schaffung eines Stiftungsfonds gesprochen.
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Am Mittwoch, den 11. April 2007 findet in meinem Wahlkreisbüro Annaberg der
nächste Bürgersprechtag statt. Ein persönliches Gespräch mit mir können Sie
vereinbaren unter der Nummer (0 37 73) 28 85 72.
Berlin, am 30.03.2007