Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Liebe Leserinnen und Leser,
die Föderalismusreform, die das größte
Reformwerk seit 1949 darstellt, wurde nun am letzten Freitag mit der benötigten
2/3 Mehrheit durch das Plenum verabschiedet. Ziel ist es, die Zuständigkeiten
zwischen Bund und Ländern eindeutig zu regeln. Zur Stärkung der Bundesländer
gehen z.B. das Ladenschlussrecht, das Beamtenrecht, das Gaststättenrecht und der
Strafvollzug in ihre Verantwortung über. Der Bund erhält u.a. dafür die
alleinige Zuständigkeit in der Terrorismusbekämpfung, im Melde- und
Ausweiswesen, bei der Kernenergie und dem Waffen- und Sprengstoffrecht. Im
Bereich der Bildung wurden letzte Korrekturen vorgenommen, zum Beispiel wurde
das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bereich der Wissenschaft
wieder aufgehoben. Eine weitere Änderung des Entwurfs sieht vor, dass Vorhaben,
welche Studium und Lehre betreffen, vom Bund mitgefördert werden können.
Im Plenum dieser Sitzungswoche wurde das "Gesetz zur Umsetzung europäischer
Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung" angenommen.
Dieses Gesetz wurde nötig, nachdem die EU weisungsgebende Richtlinien zur
Gleichstellung verabschiedet hatte. Somit wird nun der Schutz vor
Diskriminierung neben bereits bestehenden Regelungen für die Merkmale Alter,
sexuelle Identität, Geschlecht und ethnische Herkunft erreicht. Durch
unionsgetragene Änderungen sind in der letzten Entscheidungsrunde die Klage- und
Einspruchsmöglichkeiten der Gewerkschaften und anderen Verbänden bei
angenommener Diskriminierung, besonders gegen den Wunsch des Geschädigten,
eingeschränkt worden. Somit bleibt die Möglichkeit zur Klage auf das bereits
bestehende Betriebsverfassungsgesetz beschränkt. Klagen müssen von den
Betroffenen weiterhin selbst eingereicht werden. Des Weiteren wurde im Bereich
der Wohnungsvermietung eine Klarstellung getroffen, dass Vermieter, die ein
Kontingent von bis zu 50 Wohnungen vermieten, nicht in das
Gleichbehandlungsgesetz eingebunden werden.
Durch die Novellierung des Unterhalts- und Unterhaltsvorschussgesetzes soll eine
Stärkung des Kindeswohls erreicht werden. Hervorzuheben ist, dass den
Unterhaltsansprüchen der Kinder absoluten Vorrang vor allen anderen
Unterhaltsansprüchen eingeräumt wird, wobei es letztlich keine Rolle spielt, ob
die Eltern verheiratet waren. Mit der Neugestaltung der beiden Gesetze wird ein
einheitlicher Mindestunterhalt für minderjährige Kinder gesetzlich definiert.
Die Unterschiede zum Unterhaltsvorschussgesetz hinsichtlich der Höhe des
Unterhaltes werden nun endlich beseitigt. Weiterhin wird eine Ost/West-Anpassung
im Bezug auf den Mindestunterhalt vorgenommen.
Da viele Gesetzesnovellen möglicherweise für Verwirrung sorgen könnten, möchte
ich die Gelegenheit nutzen bezüglich der Weiterversicherung für Selbstständige
Klarheit zu schaffen. Grundsätzlich ist es richtig, dass es seit dem 01.02.2006
eine freiwillige Weiterversicherung für Selbstständige gibt, jedoch gilt diese
nur für Antragssteller die mindestens 12 Monate in einem Versicherungsverhältnis
standen und die zwischen dem 01.01.2004 und 01.02.2006 in die Selbständigkeit
gegangen sind. Außerdem ist wichtig zu berücksichtigen, dass die Anmeldefrist
vom 31.12.2006 auf den 31.05.2006 vorverlegt wurde.
Bei allen meinen politischen Aktivitäten hat mich in der letzten Woche ein
Praktikant, der Abiturient Sebastian Hofmann aus Thum, begleitet, der im Rahmen
eines 2-wöchigen Praktikums einen kleinen Einblick in die Bundespolitik bekommen
wollte.
Berlin, am 30.06.2006