Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 26.06. - 30.06.2017
Besserer Schutz vor Hasskriminalität in sozialen Medien.
Mit dem so genannten Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen
Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) schaffen wir die Grundlage dafür, dass
Betreiber großer sozialer Netzwerke effektiver ihrer schon existieren Pflicht
nachkommen, bei Kenntnis rechtswidrige Inhalte zu löschen.
Die Debattenkultur im Netz ist insbesondere in sozialen Netzwerken häufig
aggressiv und verletzend. Nicht selten erfolgt dies im Schutz der Anonymität.
Dieser Umgang ist inakzeptabel.
Schon heute sind Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook und Twitter
verpflichtet, Rechtsverletzungen wie Volksverhetzung, Beleidigungen und
Verleumdungen im Internet unverzüglich zu löschen, wenn sie davon Kenntnis
erlangen. Dieser Verpflichtung, die auch im EU-Recht verankert ist, kommen die
Unternehmen bisher nicht mit ausreichender Gründlichkeit nach. Gelöscht wird
derzeit intransparent und nach eigenen unternehmensinternen Richtlinien, die
übrigens weit mehr als bloße Rechtsverletzungen erfassen.
Wir müssen dem Prinzip Geltung verschaffen, nach dem in der virtuellen Welt die
gleichen Regeln gelten wie in der realen. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz
verpflichten wir deshalb die Betreiber großer sozialer Plattformen, ein
wirkungsvolles System in Form eines Beschwerdemanagements aufzubauen, das die
Durchsetzung geltenden Rechts gewährleistet, damit Hinweise von Bürgern über
Rechtsverletzungen nicht nur dankend entgegen genommen, sondern bearbeitet
werden und in offensichtlichen Fällen auch schnell gelöscht werden. Dort, wo
Rechtsverletzungen nicht auf den ersten Blick klar sind, haben Unternehmen mehr
Zeit zu Bearbeitung. Damit in diesen Fällen eine Beeinträchtigung der
Meinungsfreiheit ausgeschlossen ist, haben wir im parlamentarischen Verfahren
dafür gesorgt, dass Plattformen nach dem Vorbild des Jugendmedienschutzes
unabhängige Entscheidungseinrichtungen einbinden können. Zudem müssen die
Unternehmen zukünftig einen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten in
Deutschland benennen, an den Auskunftsersuchen für die Durchsetzung von
Ansprüchen gerichtet werden können. Bisher verweisen Unternehmen häufig an
ausländische Dienstsitze, was die Rechteverfolgung faktisch ins Leere laufen
lässt. Das Bundesamt für Justiz wird zukünftig beaufsichtigen, dass die
Betreiber ihren Pflichten auch nachkommen.
Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen
Rat
am 22. und 23. Juni 2017 in Brüssel und zum G20-Gipfel am 7. und 8. Juli 2017 in
Hamburg.
Die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin hat sich vor dem Hintergrund der
beiden Gipfel mit aktuellen internationalen und europapolitischen
Herausforderungen befasst. Zu den zentralen Themen des G20-Gipfels gehören die
Stärkung des internationalen Freihandels und der Kampf gegen Protektionismus,
die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Ländern des Globalen Südens und die
gemeinsamen Anstrengungen für den Klimaschutz. Im Mittelpunkt des Ratstreffens
standen vor allem die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie
die Terrorismusbekämpfung. Bei den gegenwärtigen offensichtlich bestehenden
Differenzen zwischen einigen Staaten ist es umso wichtiger, dass in direkten
Gesprächen versucht wird, sich in wichtigen Themen wie Klimaschutz, Sicherheit
und Terrorismusbekämpfung zu verständigen.
Abschlussbericht des NSA-Untersuchungsausschusses.
Wir haben den Bericht des 2014 mit den Stimmen aller Fraktionen erteilten
und 2016 mit den Stimmen der Opposition erweiterten Untersuchungsauftrag des
ersten Untersuchungsausschusses beraten, der sich mit dem Abhörskandal um den
amerikanischen Auslandsgeheimdienst NSA beschäftigte. Die pauschalen Vorwürfe
der Opposition haben sich hierbei nicht bestätigt.
Illegale Straßenrennen werden härter bestraft.
In zweiter und dritter Lesung haben wir das Strafrechtsänderungsgesetz
verabschiedet, dass die Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im
Straßenverkehr regelt. Bisher sind illegale Straßenrennen nur als
Ordnungswidrigkeit verfolgbar, was den damit verbundenen erheblichen Gefahren
für unbeteiligte Passanten und andere Verkehrsteilnehmer nicht gerecht wird. Mit
dem Gesetz wird dies nun unter Strafe gestellt und kann vor Gericht härter
bestraft werden.
Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes.
Mit dem Gesetzentwurf wird im Nachgang zu einer EuGH-Entscheidung
Rechtssicherheit bei den Anbietern offener WLAN-Netze geschaffen. Klargestellt
wird, dass die Anbieter nicht verpflichtet werden können, Nutzer zu
registrieren, ihr WLAN dauerhaft nicht mehr anzubieten oder die Eingabe eines
Passworts zu verlangen. Zudem wird geregelt, unter welchen Bedingungen
Nutzungssperren im Einzelfall möglich sind, um die Wiederholung einer konkreten
Rechtsverletzung zu verhindern.
Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses.
Wir haben den Bericht des Ende 2015 mit den Stimmen aller Fraktionen
eingesetzten dritten Untersuchungsausschuss zu den Aktivitäten des sogenannten
„Nationalsozialistischen Untergrundes“ beraten. Die Arbeit des Ausschusses hat
die Lücken geschlossen, die der erste Untersuchungsausschuss in der vergangenen
Wahlperiode bewusst mit Rücksicht auf das laufende Strafverfahren gelassen
hatte.
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Wohnungseinbruchsdiebstahl.
Zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität haben wir in zweiter und dritter Lesung
das Strafrecht verschärft und die Befugnisse der Strafermittlungsbehörden
ausgeweitet. Künftig werden wir den Einbruch in eine dauerhaft genutzte
Privatwohnung härter ahnden. Er sieht durch die Einführung eines neuen
Straftatbestandes Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr und bis zu zehn
Jahren vor. Zudem entfällt die Regelung zum minder schweren Fall,
Wohnungseinbruchsdiebstahl wird künftig ausnahmslos als Verbrechen gewertet. Um
die Aufdeckung von Bandenstrukturen der Täter zu erleichtern, ermöglichen wir es
der Polizei, Verbindungsdaten der Tatverdächtigen auf Grundlage eines
richterlichen Beschlusses auszuwerten.
Gesetz zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichen
Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften.
In zweiter und dritter Lesung haben wir ein Gesetz, mit dem wir die Gründung
unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement wie
beispielsweise Kitas oder Dorfläden erleichtern, beschlossen. Insbesondere für
Genossenschaften sollen zukünftig bürokratische Erleichterungen wie vereinfachte
Prüfungen und bessere Finanzierungsmöglichkeiten von Investitionen gelten.
Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts.
In namentlicher Abstimmung haben SPD, Grüne und Linke gemeinsam für die
Einführung der „Ehe für alle“ gestimmt.
Zu diesem Thema gingen in meinem Büro über 1000 E-Mails ein, die sich bis auf 3
gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der
Ehe aussprechen. Diese Zuschriften haben mich in meiner Haltung bestärkt. Ich
habe dem Gesetzentwurf „Ehe für alle“ am Freitag nicht zugestimmt. Denn das
Grundgesetz gewährt der Ehe einen besonderen Schutz. Dem Begriff Ehe liegt dabei
eine selbstbestimmte auf Dauer angelegte Beziehung zwischen Mann und Frau
zugrunde. Dieser Auffassung ist in seiner ständigen Rechtsprechung auch das
Bundesverfassungsgericht. Mir ist wichtig darauf hinzuweisen, dass eingetragene
Lebenspartnerschaften bereits heute in vielen Bereichen gleich gestellt sind und
somit eine Diskriminierung faktisch nicht mehr vorhanden ist.
Antennengemeinschaften.
In über 15 Jahren wurden über 30 Petitionen zu dem aus meiner Sicht berechtigtem
Anliegen der Antennengemeinschaften, die eine Befreiung der Durchleitungsgebühr
der GEMA oder VG Media forderten, eingereicht. Es gab eine Vielzahl von
Berichterstattergesprächen mit dem Justizministerium, eine öffentliche Sitzung
des Petitionsausschusses, zahlreiche Gespräche mit dem Rechtsausschuss und der
Geschäftsführung der GEMA. Mehrmals wurde über mein Büro ein Änderungsvorschlag
mit ausführlicher Begründung zum § 20b Urheberrechtsgesetz formuliert und ins
Gesetzgebungsverfahren eingespeist.
Leider gelang es auch in dieser Wahlperiode nicht, eine erforderliche Mehrheit
im zuständigen Rechtsausschuss sowie in der Bundesregierung zu finden.
Der letzte Versuch war in der 26. Kalenderwoche, in der die Möglichkeit
bestanden hätte, an eine Neuregelung zum Urheberrecht unser Anliegen mit
anzubinden. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch mitzuteilen, dass dieses
überwiegend regionale Problem in Sachsen und im geringen Umfang in den
angrenzenden Bundesländern es eben nicht geschafft hat, auf eine bundesweite
Agenda zu rücken und somit bei den zuständigen Fachpolitikern keine
Berücksichtigung gefunden hat.
Wir gedenken Helmut Kohl.
Nachdem durch die Familie des Altkanzlers Kohl ein Staatsakt in Deutschland
abgelehnt wurde, haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie das
Kabinett der Bundesregierung Helmut Kohl am Dienstag in einer würdigen
Totenmesse in der Berliner Hedwigskathedrale gedacht und von ihm hier in Berlin,
der Hauptstadt des wiedervereinigten Deutschlands und am Sitz des Deutschen
Bundestages, dem er viele Jahre angehörte, Abschied genommen. Wir danken Herrn
Prälat Dr. Jüsten herzlich für die Feier des Gottesdienstes und seine Predigt.
Berlin, am 30.06.2017
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