Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 26.06. - 30.06.2017

 

Besserer Schutz vor Hasskriminalität in sozialen Medien.
Mit dem so genannten Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) schaffen wir die Grundlage dafür, dass Betreiber großer sozialer Netzwerke effektiver ihrer schon existieren Pflicht nachkommen, bei Kenntnis rechtswidrige Inhalte zu löschen.
Die Debattenkultur im Netz ist insbesondere in sozialen Netzwerken häufig aggressiv und verletzend. Nicht selten erfolgt dies im Schutz der Anonymität. Dieser Umgang ist inakzeptabel.
Schon heute sind Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook und Twitter verpflichtet, Rechtsverletzungen wie Volksverhetzung, Beleidigungen und Verleumdungen im Internet unverzüglich zu löschen, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Dieser Verpflichtung, die auch im EU-Recht verankert ist, kommen die Unternehmen bisher nicht mit ausreichender Gründlichkeit nach. Gelöscht wird derzeit intransparent und nach eigenen unternehmensinternen Richtlinien, die übrigens weit mehr als bloße Rechtsverletzungen erfassen.
Wir müssen dem Prinzip Geltung verschaffen, nach dem in der virtuellen Welt die gleichen Regeln gelten wie in der realen. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichten wir deshalb die Betreiber großer sozialer Plattformen, ein wirkungsvolles System in Form eines Beschwerdemanagements aufzubauen, das die Durchsetzung geltenden Rechts gewährleistet, damit Hinweise von Bürgern über Rechtsverletzungen nicht nur dankend entgegen genommen, sondern bearbeitet werden und in offensichtlichen Fällen auch schnell gelöscht werden. Dort, wo Rechtsverletzungen nicht auf den ersten Blick klar sind, haben Unternehmen mehr Zeit zu Bearbeitung. Damit in diesen Fällen eine Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit ausgeschlossen ist, haben wir im parlamentarischen Verfahren dafür gesorgt, dass Plattformen nach dem Vorbild des Jugendmedienschutzes unabhängige Entscheidungseinrichtungen einbinden können. Zudem müssen die Unternehmen zukünftig einen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen, an den Auskunftsersuchen für die Durchsetzung von Ansprüchen gerichtet werden können. Bisher verweisen Unternehmen häufig an ausländische Dienstsitze, was die Rechteverfolgung faktisch ins Leere laufen lässt. Das Bundesamt für Justiz wird zukünftig beaufsichtigen, dass die Betreiber ihren Pflichten auch nachkommen.

Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat
am 22. und 23. Juni 2017 in Brüssel und zum G20-Gipfel am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg.

Die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin hat sich vor dem Hintergrund der beiden Gipfel mit aktuellen internationalen und europapolitischen Herausforderungen befasst. Zu den zentralen Themen des G20-Gipfels gehören die Stärkung des internationalen Freihandels und der Kampf gegen Protektionismus, die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Ländern des Globalen Südens und die gemeinsamen Anstrengungen für den Klimaschutz. Im Mittelpunkt des Ratstreffens standen vor allem die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie die Terrorismusbekämpfung. Bei den gegenwärtigen offensichtlich bestehenden Differenzen zwischen einigen Staaten ist es umso wichtiger, dass in direkten Gesprächen versucht wird, sich in wichtigen Themen wie Klimaschutz, Sicherheit und Terrorismusbekämpfung zu verständigen.

Abschlussbericht des NSA-Untersuchungsausschusses.
Wir haben den Bericht des 2014 mit den Stimmen aller Fraktionen erteilten und 2016 mit den Stimmen der Opposition erweiterten Untersuchungsauftrag des ersten Untersuchungsausschusses beraten, der sich mit dem Abhörskandal um den amerikanischen Auslandsgeheimdienst NSA beschäftigte. Die pauschalen Vorwürfe der Opposition haben sich hierbei nicht bestätigt.

Illegale Straßenrennen werden härter bestraft.
In zweiter und dritter Lesung haben wir das Strafrechtsänderungsgesetz verabschiedet, dass die Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr regelt. Bisher sind illegale Straßenrennen nur als Ordnungswidrigkeit verfolgbar, was den damit verbundenen erheblichen Gefahren für unbeteiligte Passanten und andere Verkehrsteilnehmer nicht gerecht wird. Mit dem Gesetz wird dies nun unter Strafe gestellt und kann vor Gericht härter bestraft werden.

Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes.
Mit dem Gesetzentwurf wird im Nachgang zu einer EuGH-Entscheidung Rechtssicherheit bei den Anbietern offener WLAN-Netze geschaffen. Klargestellt wird, dass die Anbieter nicht verpflichtet werden können, Nutzer zu registrieren, ihr WLAN dauerhaft nicht mehr anzubieten oder die Eingabe eines Passworts zu verlangen.‎ Zudem wird geregelt, unter welchen Bedingungen Nutzungssperren im Einzelfall möglich sind, um die Wiederholung einer konkreten Rechtsverletzung zu verhindern.

Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses.
Wir haben den Bericht des Ende 2015 mit den Stimmen aller Fraktionen eingesetzten dritten Untersuchungsausschuss zu den Aktivitäten des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrundes“ beraten. Die Arbeit des Ausschusses hat die Lücken geschlossen, die der erste Untersuchungsausschuss in der vergangenen Wahlperiode bewusst mit Rücksicht auf das laufende Strafverfahren gelassen hatte.

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Wohnungseinbruchsdiebstahl.
Zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität haben wir in zweiter und dritter Lesung das Strafrecht verschärft und die Befugnisse der Strafermittlungsbehörden ausgeweitet. Künftig werden wir den Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung härter ahnden. Er sieht durch die Einführung eines neuen Straftatbestandes Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr und bis zu zehn Jahren vor. Zudem entfällt die Regelung zum minder schweren Fall, Wohnungseinbruchsdiebstahl wird künftig ausnahmslos als Verbrechen gewertet. Um die Aufdeckung von Bandenstrukturen der Täter zu erleichtern, ermöglichen wir es der Polizei, Verbindungsdaten der Tatverdächtigen auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses auszuwerten.

Gesetz zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichen
Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften.

In zweiter und dritter Lesung haben wir ein Gesetz, mit dem wir die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement wie beispielsweise Kitas oder Dorfläden erleichtern, beschlossen. Insbesondere für Genossenschaften sollen zukünftig bürokratische Erleichterungen wie vereinfachte Prüfungen und bessere Finanzierungsmöglichkeiten von Investitionen gelten.

Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts.
In namentlicher Abstimmung haben SPD, Grüne und Linke gemeinsam für die Einführung der „Ehe für alle“ gestimmt.
Zu diesem Thema gingen in meinem Büro über 1000 E-Mails ein, die sich bis auf 3 gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe aussprechen. Diese Zuschriften haben mich in meiner Haltung bestärkt. Ich habe dem Gesetzentwurf „Ehe für alle“ am Freitag nicht zugestimmt. Denn das Grundgesetz gewährt der Ehe einen besonderen Schutz. Dem Begriff Ehe liegt dabei eine selbstbestimmte auf Dauer angelegte Beziehung zwischen Mann und Frau zugrunde. Dieser Auffassung ist in seiner ständigen Rechtsprechung auch das Bundesverfassungsgericht. Mir ist wichtig darauf hinzuweisen, dass eingetragene Lebenspartnerschaften bereits heute in vielen Bereichen gleich gestellt sind und somit eine Diskriminierung faktisch nicht mehr vorhanden ist.

Antennengemeinschaften.
In über 15 Jahren wurden über 30 Petitionen zu dem aus meiner Sicht berechtigtem Anliegen der Antennengemeinschaften, die eine Befreiung der Durchleitungsgebühr der GEMA oder VG Media forderten, eingereicht. Es gab eine Vielzahl von Berichterstattergesprächen mit dem Justizministerium, eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses, zahlreiche Gespräche mit dem Rechtsausschuss und der Geschäftsführung der GEMA. Mehrmals wurde über mein Büro ein Änderungsvorschlag mit ausführlicher Begründung zum § 20b Urheberrechtsgesetz formuliert und ins Gesetzgebungsverfahren eingespeist.
Leider gelang es auch in dieser Wahlperiode nicht, eine erforderliche Mehrheit im zuständigen Rechtsausschuss sowie in der Bundesregierung zu finden.
Der letzte Versuch war in der 26. Kalenderwoche, in der die Möglichkeit bestanden hätte, an eine Neuregelung zum Urheberrecht unser Anliegen mit anzubinden. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch mitzuteilen, dass dieses überwiegend regionale Problem in Sachsen und im geringen Umfang in den angrenzenden Bundesländern es eben nicht geschafft hat, auf eine bundesweite Agenda zu rücken und somit bei den zuständigen Fachpolitikern keine Berücksichtigung gefunden hat.

Wir gedenken Helmut Kohl.
Nachdem durch die Familie des Altkanzlers Kohl ein Staatsakt in Deutschland abgelehnt wurde, haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie das Kabinett der Bundesregierung Helmut Kohl am Dienstag in einer würdigen Totenmesse in der Berliner Hedwigskathedrale gedacht und von ihm hier in Berlin, der Hauptstadt des wiedervereinigten Deutschlands und am Sitz des Deutschen Bundestages, dem er viele Jahre angehörte, Abschied genommen. Wir danken Herrn Prälat Dr. Jüsten herzlich für die Feier des Gottesdienstes und seine Predigt.

 

Berlin, am 30.06.2017