Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 26.09. - 30.09.2016
Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2016.
Seit 26 Jahren leben wir alle in einem geeinten Land – in Freiheit, in
Demokratie, in einem sozialen Rechtsstaat und in Frieden mit allen unseren
Nachbarn. Die Entwicklung der fünf ostdeutschen Länder und des östlichen Teils
Berlins ist seit 1990 durch einen Trend zu stärkerer Wirtschaftsleistung und
wachsenden verfügbaren Einkommen geprägt. Wir vergessen nicht, von welchem Stand
diese Entwicklung ausging – 1991 lag das Bruttoinlandsprodukt der neuen Länder
auf 43 Prozent des Vergleichswertes der alten Länder. Heute ist diese Lücke zwar
noch nicht geschlossen, aber deutlich verringert worden.
CDU und CSU stehen wie keine andere politische Kraft für die Deutsche Einheit.
Wer heute zwischen Ostsee und Thüringer Wald, zwischen Harz und Oder unterwegs
ist, wird feststellen, dass seit der Wiedervereinigung sehr viel erreicht worden
ist – von den Bürgerinnen und Bürgern, von den Verantwortlichen in Politik,
Wirtschaft und Verwaltung. Wir wissen, dass der Angleichungsprozess zwischen Ost
und West noch nicht völlig abgeschlossen ist. Dies muss auch bei der
Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen berücksichtigt werden. Der
Jahresbericht wurde in einer Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages am
Freitag intensiv diskutiert.
Flexi-Rente: Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in
den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im
Erwerbsleben.
Mit diesem Gesetz, das wir in erster Lesung beraten, wollen wir eine
Flexibilisierung des Übergangs vom Berufsleben in den Ruhestand erreichen. Die
Bevölkerungsstärke der 55- bis unter 65-Jährigen hat in den vergangenen Jahren
zugenommen und wird auch in den nächsten zehn Jahren weiter wachsen. Die
Menschen werden auch dank hervorragender medizinischer Grundversorgung immer
älter und bleiben länger aktiv und gesund. Daher wundert es nicht, dass viele
Menschen gerne über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus weiter am
Berufsleben teilnehmen wollen. Der nun zur Beratung anstehende Gesetzentwurf
setzt die Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe um, die auf unser Betreiben hin
eingerichtet worden war. Wir schaffen die Voraussetzung dafür, indem wir es
Arbeitnehmern bereits ab dem Alter von 63 ermöglichen, eine Teilrente stufenlos
zu wählen und so, bei reduzierter Arbeitszeit weiter im Beruf zu stehen. Wir
erweitern gleichzeitig die Grenze des Zuverdienstes, den bereits in die Rente
übergetretene Personen erwirtschaften dürfen und regeln Fragen, die deren
Weiterbeschäftigung betreffen. Zudem zielt das Gesetz durch neue Regelungen
darauf, Weiterbeschäftigung durch Prävention und Reha-Maßnahmen zu erreichen.
Erbschaftssteuer- Gute Ergebnisse im Vermittlungsausschuss erzielt.
Nach Verabschiedung des Gesetzes zur Erbschaftssteuerreform im Deutschen
Bundestag erhielt das Gesetz im Bundesrat nicht die nötige Mehrheit. In so einem
Fall wird dann der Vermittlungsausschuss zwischen den beiden Institutionen
angerufen. In der letzten Woche wurde nunmehr ein Ergebnis im
Vermittlungsausschuss erzielt. Wir haben unser Kernziel erreicht: Unternehmen
werden durch die Erbschaftsteuer nicht in ihrem Bestand gefährdet und so sichern
wir Arbeitsplätze. Er sieht vor, dass es bei Betriebsvermögen bis zu einem Wert
von 26 Millionen Euro bei den bisherigen Begünstigungen bleibt. Es kann zwischen
einer Vollverschonung zu 100 Prozent und einer teilweisen Verschonung zu 85
Prozent gewählt werden- je nachdem, wie stark der Erbe sich bei der
Betriebsfortführung und Arbeitsplatzerhalt binden möchte. Bei Erwerben, die
oberhalb von 26 Mio. Euro liegen, haben wir dafür gesorgt, dass der Erwerber
wählen kann. Wer den Mechanismus zur Begleichung der Steuerschuld auf das
Betriebsvermögen mit Einsatz von maximal 50 Prozent des Privatvermögens nicht
will, kann eine pauschale Steuerbefreiung („Abschmelzkurve“) in Anspruch nehmen,
die bis 90 Mio. Euro abnimmt. Eines der größten Ärgernisse der Wirtschaft war
die zu hohe Bewertung von Betriebsvermögen nach dem sogenannten vereinfachten
Ertragswerteverfahrens.t der Ausgangspunkt für die festzusetzende Steuer.
Momentan wird der durchschnittliche Gewinn aus drei Jahren genommen und mit dem
Faktor 18 multipliziert. Ein solch hoher Faktor lässt sich bei
Unternehmensveräußerungen in der Praxis gar nicht erzielen. Wir konnten den
Faktor wenigstens auf 13,75 absenken. Kleine Betriebe von bis zu fünf
Mitarbeitern bleiben vom Darlegungsaufwand, in welchem Umfang Arbeitsplätze
erhalten wurden, befreit. Mit der sogenannten Investitionsklausel können
Erwerber Wirtschaftsgüter, die von der Finanzverwaltung als schädlich eingestuft
werden, innerhalb von zwei Jahren umstrukturieren.
Innenausschuss: Besuch im GASIM.
Mitglieder des Innenausschusses des Deutschen Bundestages besuchten am Mittwoch
das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM) in
Potsdam. Das GASIM ist eine gemeinsame Informations-, Koordinations- und
Kooperationsplattform von Bundespolizei, Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge, Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung,
Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst, Auswärtigem Amt und Bundesamt für
Verfassungsschutz . Aufgaben des Zentrums sind die Sammlung aller verfügbaren
Erkenntnisse auf dem Gebiet der illegalen Migration, deren Auswertung und
Analyse, die Erstellung von Lagebildern, die internationale Zusammenarbeit, die
Analyse von Zusammenhängen der illegalen Migration mit allgemeiner und
organisierter Kriminalität, Menschenhandel, illegaler Beschäftigung und
Missbrauch von Sozialleistungen, die Initiierung und Unterstützung von
Ermittlungsverfahren sowie der Aufbau und die Wahrnehmung einer
Frühwarnfunktion. Anschaulich wurden die Aufgaben des GASIM dargestellt und in
der Diskussion erläutert. Die Aufgaben des GASIM sind klar geregelt und
unterliegen strengen Vorgaben. Das Strategiezentrum versteht sich als Frühwarn-
und Auswerteinstitution mit Beratungsauftrag an die Politik in strategischer
Hinsicht.
Berlin, am 30.09.2016
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