Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Liebe Leserinnen und Leser,
in dieser Woche vom 28.11.- 1.12. wurden
viele Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht.
Zum Beispiel beschloss man im Plenum mit den Stimmen der Koalition das
Gemeinsame-Dateien-Gesetz. Dieses Gesetz bildet die Grundlage zur Errichtung
einer zentralisierten Anti-Terror-Datei, die die bereits vorhandenen Daten der
38 Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern vernetzt. Die Verabschiedung des
Gesetzes stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Bekämpfung
des Terrorismus in Deutschland dar.
Ebenfalls ist in 2./ 3. Lesung das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
verabschiedet worden. Dabei haben die Fachausschüsse die Erkenntnisse aus der
Evaluierung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes umgesetzt. Dies bedeutet, dass
die Regelungen, die in Reaktion auf den 11. September 2001 zur Terrorismusabwehr
gefasst worden sind, um weitere 5 Jahre gelten und darüber hinaus an die
aktuelle Situation angepasst werden.
Auch das 7. Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wurde nunmehr in
2./3. Lesung im Plenum umgesetzt. Dem gemeinsamen Antrag der
Bundestagsfraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen im Einklang mit
dem Bundesrat wurde zugestimmt, der z.B. auch künftig die Regelanfrage für alle
Führungs- und stellvertretenden Führungspositionen im öffentlichen Dienst, für
Abgeordnete und Richter für weitere 5 Jahre vorsieht. Wegen der weiterhin stetig
großen Nachfrage können die Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig einen Antrag
auf Akteneinsicht stellen. Ursprünglich hatte der Gesetzgeber 1991 vorgesehen,
die Überprüfung zum Ende des Jahres 2006 auslaufen zu lassen. Doch angesichts
der noch immer 30-40% nicht aufgearbeiteter Akten wäre dies derzeit verfrüht.
Mit dieser Neuregelung wird kein Schlussstrich unter die Aufarbeitung der
SED-Diktatur gezogen. In diesem Zusammenhang hatte auch Marianne Birthler,
Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen DDR, Fragen der Abgeordneten im Innenausschuss zum Gesetzentwurf
beantwortet.
In einer Sondersitzung der Arbeitsgruppe Innen informierte das
Bundesinnenministerium über die Pläne zur Umstrukturierung der Bundespolizei.
Ziel ist es die Kräfte vor Ort in der Fläche zu belassen bzw. zu verstärken und
Führungsgremien zu verändern. Dies heißt, dass die 5 gegenwärtigen Präsidien in
ein Bundespolizeipräsidium überführt werden, dass 20 Ämter in 8-10 Direktionen
umgewandelt werden und dass die 100 Inspektionen in der Fläche erhalten bleiben.
Es wurde besonders darauf hingewiesen, dass in speziellen Bereichen, wie z.B.
den Grenzen zu Tschechien es nicht zu einem Personalabbau kommen wird. Es ist
indes geplant die operativen Einsatzkräfte zu verstärken. In den nächsten Wochen
wird eine Projektgruppe das ausführliche Konzept erarbeiten, dass dann im
Innenausschuss zur Diskussion stehen wird.
Außerdem wurden im Plenum des Deutschen Bundestages u.a. nachfolgende
gesetzliche Regelungen getroffen:
• Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen - Dadurch wird
Stalking auch in Deutschland zu einer strafbaren Handlung erklärt.
• 2. Justizmodernisierungsgesetz - Ziel ist die Zügigkeit von
gerichtlichen Verfahren durch ein Bündel von Maßnahmen zu steigern.
Berlin, am 01.12.2006