Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel


Liebe Leserinnen und Leser,

in dieser Woche vom 28.11.- 1.12. wurden viele Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht.

Zum Beispiel beschloss man im Plenum mit den Stimmen der Koalition das Gemeinsame-Dateien-Gesetz. Dieses Gesetz bildet die Grundlage zur Errichtung einer zentralisierten Anti-Terror-Datei, die die bereits vorhandenen Daten der 38 Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern vernetzt. Die Verabschiedung des Gesetzes stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Bekämpfung des Terrorismus in Deutschland dar.

Ebenfalls ist in 2./ 3. Lesung das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz verabschiedet worden. Dabei haben die Fachausschüsse die Erkenntnisse aus der Evaluierung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes umgesetzt. Dies bedeutet, dass die Regelungen, die in Reaktion auf den 11. September 2001 zur Terrorismusabwehr gefasst worden sind, um weitere 5 Jahre gelten und darüber hinaus an die aktuelle Situation angepasst werden.

Auch das 7. Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wurde nunmehr in 2./3. Lesung im Plenum umgesetzt. Dem gemeinsamen Antrag der Bundestagsfraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen im Einklang mit dem Bundesrat wurde zugestimmt, der z.B. auch künftig die Regelanfrage für alle Führungs- und stellvertretenden Führungspositionen im öffentlichen Dienst, für Abgeordnete und Richter für weitere 5 Jahre vorsieht. Wegen der weiterhin stetig großen Nachfrage können die Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Ursprünglich hatte der Gesetzgeber 1991 vorgesehen, die Überprüfung zum Ende des Jahres 2006 auslaufen zu lassen. Doch angesichts der noch immer 30-40% nicht aufgearbeiteter Akten wäre dies derzeit verfrüht. Mit dieser Neuregelung wird kein Schlussstrich unter die Aufarbeitung der SED-Diktatur gezogen. In diesem Zusammenhang hatte auch Marianne Birthler, Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Fragen der Abgeordneten im Innenausschuss zum Gesetzentwurf beantwortet.

In einer Sondersitzung der Arbeitsgruppe Innen informierte das Bundesinnenministerium über die Pläne zur Umstrukturierung der Bundespolizei. Ziel ist es die Kräfte vor Ort in der Fläche zu belassen bzw. zu verstärken und Führungsgremien zu verändern. Dies heißt, dass die 5 gegenwärtigen Präsidien in ein Bundespolizeipräsidium überführt werden, dass 20 Ämter in 8-10 Direktionen umgewandelt werden und dass die 100 Inspektionen in der Fläche erhalten bleiben. Es wurde besonders darauf hingewiesen, dass in speziellen Bereichen, wie z.B. den Grenzen zu Tschechien es nicht zu einem Personalabbau kommen wird. Es ist indes geplant die operativen Einsatzkräfte zu verstärken. In den nächsten Wochen wird eine Projektgruppe das ausführliche Konzept erarbeiten, dass dann im Innenausschuss zur Diskussion stehen wird.

Außerdem wurden im Plenum des Deutschen Bundestages u.a. nachfolgende gesetzliche Regelungen getroffen:
 •  Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen - Dadurch wird Stalking auch in Deutschland zu einer strafbaren Handlung erklärt.
 •  2. Justizmodernisierungsgesetz - Ziel ist die Zügigkeit von gerichtlichen Verfahren durch ein Bündel von Maßnahmen zu steigern.

 

Berlin, am 01.12.2006


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