Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 27.03. - 31.03.2017

 

Öffentliche Anhörungen zur Datenschutzverordnung und zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Auch diese Sitzungswoche begann am Montag wieder mit zwei öffentlichen Anhörungen des Innenausschusses. Zum einen zum Gesetzentwurf zur Anpassung des Datenschutzes an die EU-Verordnung und zur Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie und zum anderen wurde der Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzbarkeit der Ausreisepflicht mit Fachexperten beraten.

Am 25. Mai 2018 tritt die "Datenschutz-Grundverordnung" als unmittelbar in allen EU-Staaten geltendes Recht in Kraft. Damit gilt ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Rechts an die Grundverordnung und zur Umsetzung einer EU-Datenschutzrichtlinie im Bereich von Polizei und Justiz werden Anpassungen im deutschen Datenschutzrecht vorgenommen. Wichtig ist, dass an keiner Stelle unser bisheriges hohes Datenschutzniveau unterschritten wird.

In Deutschland leben rund 200.000 Ausländer ohne Bleiberecht. Sie müssten eigentlich wieder ausreisen, weil ihr Antrag auf Asyl oder ein Schutzstandard als Flüchtling nicht gewährt wurde, viele bleiben dennoch. Deshalb sehen die Regelungen zur besseren Durchsetzbarkeit der Ausreisepflicht vor, die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer zu erleichtern, wie z.B. dadurch eine Abschiebung nicht mehr anzukündigen und eine Wohnortauflage zu verhängen. Gefährder können eher in Abschiebehaft genommen werden bzw. durch elektronische Fußfesseln am Untertauchen gehindert werden.

Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz).
Mit dem Fahrplanwechsel zum 13. Dezember 2020 erfüllen wir den 3. Schritt der Strategie gegen Lärmschutz im Schienenverkehr. Die Lärmschutzsanierung haben wir 2008 festgeschrieben, in dem im ersten Schritt ein Förderung zur Umrüstung lauter Güterwagen von 152 Mio. Euro aufgesetzt wurde. Im 2. Schritt gilt nun bereits seit 2013, dass laute Züge mehr zahlen müssen und darüber hinaus wurden Fördergelder für freiwillige Lärmsanierungen von Schienenwegen in Höhe von 150 Mio. Euro bereitgestellt. Mit der zweiten und dritten Lesung verbieten wir nun grundsätzlich den Betrieb lauter Güterwagen ab diesem Stichtag. Über einen einzuhaltenden Schallemissionswert begrenzen wir den von Güterwagen produzierten Lärm. Dabei wahren wir den EU-weit geltenden Anspruch auf Zugang zum Schienennetz, indem nicht umgerüstete Güterwagen ihre Geschwindigkeit soweit drosseln müssen, dass sie nicht lauter sind als Güterzüge mit leisen Wagen. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung verbesserter Lärmschutz an deutschen Bahngleisen.

Maritime Wirtschaft weiter stärken.
Die Leistungsfähigkeit der maritimen Wirtschaft ist für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zwingende Voraussetzung, da der überwiegende Teil des interkontinentalen Warenaustauschs über den Seeweg läuft. In der Branche mit Schiffbau und Meerestechnik, Schifffahrt, Häfen und Logistik, Offshore-Windindustrie und maritimer Sicherheit arbeiten etwa 400.000 Menschen. Die maritime Industrie umfasst gut 2.800 Unternehmen, ist überwiegend mittelständisch geprägt und verteilt sich über ganz Deutschland. Wir unterstützen daher die von der Bundesregierung beschlossene „Maritime Agenda 2025“. Wir wollen die maritime Technologieführerschaft sichern, neue Zukunftsmärkte erschließen, die maritime Energiewende voranbringen und die Chancen von Industrie 4.0 auch auf diesem Sektor nutzen. Schließlich müssen auch in diesem Bereich Investitionen schnell realisiert werden. Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Nutzerfreundlichkeit müssen bei Planungen als berechtigte Allgemeininteressen in einen guten Ausgleich gebracht werden. Wenn eine kleine Pflanze die Elbvertiefung vor dem Hamburger Hafen deutlich verzögert, stellt sich uns schon die Frage, ob die Gesetze diesen Interessenausgleich nicht besser widerspiegeln müssen.

Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie-Neuauflage 2016.
Mit der neuen Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 legt die Bundesregierung die umfassendste Weiterentwicklung seit deren erster Verabschiedung im Jahr 2002 vor. Erarbeitet wurde sie unter intensiver Einbeziehung der Fachöffentlichkeit in einem breit angelegten Konsultationsprozess. Die neue Nachhaltigkeitsstrategie unterstreicht die Bedeutung der Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und richtet sich an deren 17 globalen Nachhaltigkeitszielen aus. Mit der neuen Nachhaltigkeitsstrategie gehen wir wichtige Zukunftsfragen an und setzen mit der systematischen Ausrichtung an den globalen Nachhaltigkeitszielen internationale Maßstäbe.

Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts.
In zweiter und dritter Lesung bringen wir Neuregelungen im Mutterschutzrecht auf den Weg, die sich an neuesten gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren. Dazu zählen unter anderem die Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung für Kinder mit Behinderung, Änderungen beim Verbot der Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit und die Einrichtung eines Ausschusses speziell für Mutterschutzfragen. Dabei steht für uns ein verantwortungsvolles Abwägen zwischen dem Gesundheitsschutz für eine stillende oder schwangere Frau und ihr (ungeborenes) Kind und deren selbstbestimmter Entscheidung über ihre Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung im Vordergrund. Wir haben durchgesetzt, dass das Gesetz erst zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, damit sich Behörden und Unternehmen auf die neuen Regelungen einstellen können.

Gesetz zur Bevorrechtigung des CarSharing (Carsharinggesetz).
CarSharing ist sowohl für die Verkehrs- und Umweltpolitik als auch für die Stadtplanung von zunehmender Bedeutung. Vor allem in großen Städten ist CarSharing zu einem wichtigen Baustein eines nachhaltigen Mobilitätsangebots geworden. Beim CarSharing - zu Deutsch "Autoteilen" - besitzt man das Auto nicht selbst, sondern teilt es sich mit Anderen. Halter des Autos ist in der Regel der CarSharing-Anbieter. Kunden schließen mit dem Anbieter bei der Anmeldung einen Rahmenvertrag. Danach können sie alle Fahrzeuge des Anbieters rund um die Uhr selbständig buchen. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir ein Gesetz zur Förderung des CarSharing als neue Form der Mobilität. Wir schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, damit die Länder für CarSharingfahrzeuge auf Parkgebühren verzichten und spezielle Stellflächen ausweisen können.

 

Berlin, am 31.03.2017