Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 27.03. - 31.03.2017
Öffentliche Anhörungen zur Datenschutzverordnung und zur besseren
Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Auch diese Sitzungswoche begann am Montag wieder mit zwei öffentlichen
Anhörungen des Innenausschusses. Zum einen zum Gesetzentwurf zur Anpassung des
Datenschutzes an die EU-Verordnung und zur Umsetzung der
EU-Datenschutzrichtlinie und zum anderen wurde der Gesetzentwurf zur besseren
Durchsetzbarkeit der Ausreisepflicht mit Fachexperten beraten.
Am 25. Mai 2018 tritt die "Datenschutz-Grundverordnung" als unmittelbar in allen
EU-Staaten geltendes Recht in Kraft. Damit gilt ein einheitliches europäisches
Datenschutzrecht. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen
Rechts an die Grundverordnung und zur Umsetzung einer EU-Datenschutzrichtlinie
im Bereich von Polizei und Justiz werden Anpassungen im deutschen
Datenschutzrecht vorgenommen. Wichtig ist, dass an keiner Stelle unser
bisheriges hohes Datenschutzniveau unterschritten wird.
In Deutschland leben rund 200.000 Ausländer ohne Bleiberecht. Sie müssten
eigentlich wieder ausreisen, weil ihr Antrag auf Asyl oder ein Schutzstandard
als Flüchtling nicht gewährt wurde, viele bleiben dennoch. Deshalb sehen die
Regelungen zur besseren Durchsetzbarkeit der Ausreisepflicht vor, die
Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer zu erleichtern, wie z.B.
dadurch eine Abschiebung nicht mehr anzukündigen und eine Wohnortauflage zu
verhängen. Gefährder können eher in Abschiebehaft genommen werden bzw. durch
elektronische Fußfesseln am Untertauchen gehindert werden.
Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz).
Mit dem Fahrplanwechsel zum 13. Dezember 2020 erfüllen wir den 3. Schritt der
Strategie gegen Lärmschutz im Schienenverkehr. Die Lärmschutzsanierung haben wir
2008 festgeschrieben, in dem im ersten Schritt ein Förderung zur Umrüstung
lauter Güterwagen von 152 Mio. Euro aufgesetzt wurde. Im 2. Schritt gilt nun
bereits seit 2013, dass laute Züge mehr zahlen müssen und darüber hinaus wurden
Fördergelder für freiwillige Lärmsanierungen von Schienenwegen in Höhe von 150
Mio. Euro bereitgestellt. Mit der zweiten und dritten Lesung verbieten wir nun
grundsätzlich den Betrieb lauter Güterwagen ab diesem Stichtag. Über einen
einzuhaltenden Schallemissionswert begrenzen wir den von Güterwagen produzierten
Lärm. Dabei wahren wir den EU-weit geltenden Anspruch auf Zugang zum
Schienennetz, indem nicht umgerüstete Güterwagen ihre Geschwindigkeit soweit
drosseln müssen, dass sie nicht lauter sind als Güterzüge mit leisen Wagen. Das
Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung verbesserter Lärmschutz an
deutschen Bahngleisen.
Maritime Wirtschaft weiter stärken.
Die Leistungsfähigkeit der maritimen Wirtschaft ist für die Wettbewerbsfähigkeit
Deutschlands zwingende Voraussetzung, da der überwiegende Teil des
interkontinentalen Warenaustauschs über den Seeweg läuft. In der Branche mit
Schiffbau und Meerestechnik, Schifffahrt, Häfen und Logistik,
Offshore-Windindustrie und maritimer Sicherheit arbeiten etwa 400.000 Menschen.
Die maritime Industrie umfasst gut 2.800 Unternehmen, ist überwiegend
mittelständisch geprägt und verteilt sich über ganz Deutschland. Wir
unterstützen daher die von der Bundesregierung beschlossene „Maritime Agenda
2025“. Wir wollen die maritime Technologieführerschaft sichern, neue
Zukunftsmärkte erschließen, die maritime Energiewende voranbringen und die
Chancen von Industrie 4.0 auch auf diesem Sektor nutzen. Schließlich müssen auch
in diesem Bereich Investitionen schnell realisiert werden. Wirtschaftlichkeit,
Umweltverträglichkeit und Nutzerfreundlichkeit müssen bei Planungen als
berechtigte Allgemeininteressen in einen guten Ausgleich gebracht werden. Wenn
eine kleine Pflanze die Elbvertiefung vor dem Hamburger Hafen deutlich
verzögert, stellt sich uns schon die Frage, ob die Gesetze diesen
Interessenausgleich nicht besser widerspiegeln müssen.
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie-Neuauflage 2016.
Mit der neuen Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 legt die Bundesregierung
die umfassendste Weiterentwicklung seit deren erster Verabschiedung im Jahr 2002
vor. Erarbeitet wurde sie unter intensiver Einbeziehung der Fachöffentlichkeit
in einem breit angelegten Konsultationsprozess. Die neue
Nachhaltigkeitsstrategie unterstreicht die Bedeutung der Umsetzung der Agenda
2030 der Vereinten Nationen und richtet sich an deren 17 globalen
Nachhaltigkeitszielen aus. Mit der neuen Nachhaltigkeitsstrategie gehen wir
wichtige Zukunftsfragen an und setzen mit der systematischen Ausrichtung an den
globalen Nachhaltigkeitszielen internationale Maßstäbe.
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts.
In zweiter und dritter Lesung bringen wir Neuregelungen im Mutterschutzrecht auf
den Weg, die sich an neuesten gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnissen
orientieren. Dazu zählen unter anderem die Verlängerung der Schutzfrist nach der
Entbindung für Kinder mit Behinderung, Änderungen beim Verbot der Mehr-, Nacht-
und Sonntagsarbeit und die Einrichtung eines Ausschusses speziell für
Mutterschutzfragen. Dabei steht für uns ein verantwortungsvolles Abwägen
zwischen dem Gesundheitsschutz für eine stillende oder schwangere Frau und ihr
(ungeborenes) Kind und deren selbstbestimmter Entscheidung über ihre
Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung im Vordergrund. Wir haben durchgesetzt, dass
das Gesetz erst zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, damit sich Behörden und
Unternehmen auf die neuen Regelungen einstellen können.
Gesetz zur Bevorrechtigung des CarSharing (Carsharinggesetz).
CarSharing ist sowohl für die Verkehrs- und Umweltpolitik als auch für die
Stadtplanung von zunehmender Bedeutung. Vor allem in großen Städten ist
CarSharing zu einem wichtigen Baustein eines nachhaltigen Mobilitätsangebots
geworden. Beim CarSharing - zu Deutsch "Autoteilen" - besitzt man das Auto nicht
selbst, sondern teilt es sich mit Anderen. Halter des Autos ist in der Regel der
CarSharing-Anbieter. Kunden schließen mit dem Anbieter bei der Anmeldung einen
Rahmenvertrag. Danach können sie alle Fahrzeuge des Anbieters rund um die Uhr
selbständig buchen. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir ein Gesetz zur
Förderung des CarSharing als neue Form der Mobilität. Wir schaffen die
rechtlichen Voraussetzungen, damit die Länder für CarSharingfahrzeuge auf
Parkgebühren verzichten und spezielle Stellflächen ausweisen können.
Berlin, am 31.03.2017