06.06.2008
Erklärung zur Abstimmung nach § 31 GO BT zu TOP
32:
2./3. Lesung Gesetz zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien
im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
(BT-Drs. 16/8148 und 16/9477)
Dem Gesetz zur
Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und damit
zusammenhängender Vorschriften kann ich nur unter Vorbehalt zustimmen.
Ich bekenne mich zu den Zielen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der
Bundesregierung (IEKP) für den zukünftigen Anteil erneuerbarer Energien an der
Stromversorgung und zur Grundstruktur des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Schon das gegenwärtige EEG leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von
CO2-Emissionen, zu mehr Energiesicherheit durch mehr heimische
Energieversorgung, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zukunftsträchtiger
Industriestrukturen. Gleichzeitig müssen sich jedoch die Kosten für Industrie
und Privathaushalte im Rahmen halten.
Ziel der EEG-Novelle ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der
Stromproduktion auf 30 % bis 2020. Es ist uns in den Verhandlungen mit unserem
Koalitionspartner gelungen, die Direktvermarktung und die Markt- und
Systemintegration zur Verbesserung der bedarfsgerechten Einspeisung zu
verbessern. Gleichzeitig werden auf unsere Initiative hin Eigenvermarktung,
Wälzungsmechanismus und virtuelle Kraftwerke zu einem späteren Zeitpunkt
eingeführt. Aus meiner Sicht ist es das Ziel des EEG, Anlagenbetreibern temporär
eine über dem Marktpreis liegende Vergütung zu gewähren, so lange die
Erneuerbaren Energien noch nicht wettbewerbsfähig sind. Bei sinkenden
Herstellungskosten müssen jedoch auch die Vergütungssätze angepasst werden,
damit aus der Förderung keine Dauersubvention wird.
Die Differenzkosten für die Erneuerbaren Energien, also die Kosten, die
zusätzlich zum normalen Strompreis durch das EEG entstehen, betrugen im Jahr
2006 rund 3,5 Mrd. Euro. Für den Regierungsentwurf zur EEG-Novelle hat das BMU
trotz steigender Strompreise für konventionellen Strom, die in dem Konzept der
Differenzkosten schon berücksichtigt sind, eine Erhöhung der Differenzkosten im
Maximum auf 6,2 Mrd. Euro im Jahr 2015 prognostiziert. Ich sehe es kritisch,
dass in den parlamentarischen Beratungen die Vergütungssätze bei wesentlichen
Energiearten, von der Solarenergie abgesehen, gegenüber dem Regierungsentwurf
erhöht wurden, so dass die Differenzkosten nun noch höher ausfallen werden.
Das Verhandlungsergebnis bei der Photovoltaik bedeutet im Vergleich zum
geltenden EEG zwar eine Absenkung der Förderung und geht auch über die
Regierungsvorlage hinaus. Der Fassadenbonus wurde gestrichen und für die gesamte
Solarförderung eine Deckelung erreicht. Allerdings wäre angesichts der sinkenden
Herstellungskosten für Solarmodule in der Vergangenheit, angesichts der hohen
Importquoten und des überproportional hohen Anteils, den die Photovoltaik an den
Differenzkosten ausmacht, eine noch stärkere Senkung der Fördersätze notwendig
und ohne Schaden für die Branche und das Montagehandwerk möglich gewesen.
Kritisch sehe ich auch die Härtefallregelung für EEG-Anlagenbetreiber im Rahmen
des Einspeisemanagements. Darin ist geplant, dass der Anlagenbetreiber im Falle
einer systembedingten Abschaltung der Anlage ohne Einspeisung weiterhin eine
Vergütung erhalten soll, wenn es keine vertragliche Entschädigungsregelung
zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber gibt. Ich halte diese Regelung für
eine ungerechtfertigte Bevorzugung von EEG-Anlagenbetreibern, die in einem
Spannungsverhältnis zu marktwirtschaftlichen Grundsätzen steht.
Schließlich hätte ich mir gewünscht, dass die EEG- und KWK-bedingten Netzkosten
(Netzbetriebs- und Netzausbaukosten) allgemein, d.h. bundesweit umlagefähig
ausgestaltet worden wären. Anderenfalls werden die Netzkunden in den Regelzonen
mit einem hohen Produktionsanteil von erneuerbaren Energien, wie den neuen
Bundesländern, deren Übertragungsnetzbetreiber für den EEG-bedingten Netzausbau
verantwortlich sind, überproportional belastet. Schon seit Jahren sind die
Strompreise in den ostdeutschen Bundesländern höher als in den westdeutschen
Bundesländern. Im Rahmen des vom BMWi geplanten Netzausbaugesetzes muss dieser
Punkt noch einmal zur Sprache gebracht werden.
Ich werde dem Gesetzentwurf trotz dieser Einwände zustimmen, da es der Union in
den Verhandlungen gelungen ist, mehr marktwirtschaftliche Elemente in die
EEG-Novelle einzubringen und weil ich das Ziel des Klimaschutzes für
übergeordnet wichtig halte.
Günter Baumann, MdB