06.06.2008

 

Erklärung zur Abstimmung nach § 31 GO BT zu TOP 32:

2./3. Lesung Gesetz zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien
im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
(BT-Drs. 16/8148 und 16/9477)
 


 

 

Dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und damit zusammenhängender Vorschriften kann ich nur unter Vorbehalt zustimmen.

Ich bekenne mich zu den Zielen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung (IEKP) für den zukünftigen Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung und zur Grundstruktur des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Schon das gegenwärtige EEG leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von CO2-Emissionen, zu mehr Energiesicherheit durch mehr heimische Energieversorgung, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zukunftsträchtiger Industriestrukturen. Gleichzeitig müssen sich jedoch die Kosten für Industrie und Privathaushalte im Rahmen halten.

Ziel der EEG-Novelle ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromproduktion auf 30 % bis 2020. Es ist uns in den Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner gelungen, die Direktvermarktung und die Markt- und Systemintegration zur Verbesserung der bedarfsgerechten Einspeisung zu verbessern. Gleichzeitig werden auf unsere Initiative hin Eigenvermarktung, Wälzungsmechanismus und virtuelle Kraftwerke zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt. Aus meiner Sicht ist es das Ziel des EEG, Anlagenbetreibern temporär eine über dem Marktpreis liegende Vergütung zu gewähren, so lange die Erneuerbaren Energien noch nicht wettbewerbsfähig sind. Bei sinkenden Herstellungskosten müssen jedoch auch die Vergütungssätze angepasst werden, damit aus der Förderung keine Dauersubvention wird.

Die Differenzkosten für die Erneuerbaren Energien, also die Kosten, die zusätzlich zum normalen Strompreis durch das EEG entstehen, betrugen im Jahr 2006 rund 3,5 Mrd. Euro. Für den Regierungsentwurf zur EEG-Novelle hat das BMU trotz steigender Strompreise für konventionellen Strom, die in dem Konzept der Differenzkosten schon berücksichtigt sind, eine Erhöhung der Differenzkosten im Maximum auf 6,2 Mrd. Euro im Jahr 2015 prognostiziert. Ich sehe es kritisch, dass in den parlamentarischen Beratungen die Vergütungssätze bei wesentlichen Energiearten, von der Solarenergie abgesehen, gegenüber dem Regierungsentwurf erhöht wurden, so dass die Differenzkosten nun noch höher ausfallen werden.

Das Verhandlungsergebnis bei der Photovoltaik bedeutet im Vergleich zum geltenden EEG zwar eine Absenkung der Förderung und geht auch über die Regierungsvorlage hinaus. Der Fassadenbonus wurde gestrichen und für die gesamte Solarförderung eine Deckelung erreicht. Allerdings wäre angesichts der sinkenden Herstellungskosten für Solarmodule in der Vergangenheit, angesichts der hohen Importquoten und des überproportional hohen Anteils, den die Photovoltaik an den Differenzkosten ausmacht, eine noch stärkere Senkung der Fördersätze notwendig und ohne Schaden für die Branche und das Montagehandwerk möglich gewesen.

Kritisch sehe ich auch die Härtefallregelung für EEG-Anlagenbetreiber im Rahmen des Einspeisemanagements. Darin ist geplant, dass der Anlagenbetreiber im Falle einer systembedingten Abschaltung der Anlage ohne Einspeisung weiterhin eine Vergütung erhalten soll, wenn es keine vertragliche Entschädigungsregelung zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber gibt. Ich halte diese Regelung für eine ungerechtfertigte Bevorzugung von EEG-Anlagenbetreibern, die in einem Spannungsverhältnis zu marktwirtschaftlichen Grundsätzen steht.

Schließlich hätte ich mir gewünscht, dass die EEG- und KWK-bedingten Netzkosten (Netzbetriebs- und Netzausbaukosten) allgemein, d.h. bundesweit umlagefähig ausgestaltet worden wären. Anderenfalls werden die Netzkunden in den Regelzonen mit einem hohen Produktionsanteil von erneuerbaren Energien, wie den neuen Bundesländern, deren Übertragungsnetzbetreiber für den EEG-bedingten Netzausbau verantwortlich sind, überproportional belastet. Schon seit Jahren sind die Strompreise in den ostdeutschen Bundesländern höher als in den westdeutschen Bundesländern. Im Rahmen des vom BMWi geplanten Netzausbaugesetzes muss dieser Punkt noch einmal zur Sprache gebracht werden.

Ich werde dem Gesetzentwurf trotz dieser Einwände zustimmen, da es der Union in den Verhandlungen gelungen ist, mehr marktwirtschaftliche Elemente in die EEG-Novelle einzubringen und weil ich das Ziel des Klimaschutzes für übergeordnet wichtig halte.



Günter Baumann, MdB