01.03.2012

 

Redebeitrag Günter Baumann, MdB:

zu Top 10 a und b der 162. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, den 01.03.2012:

a) Antrag SPD

„Deutsches Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Friedensmissionen stärken und ausbauen“ (Drs. 17/8603)

b) Antrag Die Linke

 „Mehr Mitsprache des Parlaments bei Auslandseinsätzen der Bundespolizei“ (Drs. 17/8381)

 

Herr Präsident,

liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 

Aktuell befinden sich 339 Polizeibeamte aus Bund und Ländern in 11 internationalen Friedenseinsätzen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen sowie im bilateralen Polizeiprojekt in Afghanistan. Damit leistet Deutschland einen anerkannten Beitrag zum zivilen Krisenmanagement weltweit. Hierbei tun unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ihr bestes, um die jeweilige Region hinsichtlich der Sicherheit zu stabilisieren und demokratische Werte zu vermitteln. Das Ziel ist Sicherheit und Freiheit vor Ort für die Menschen zu fördern. Dieser oft unter schwierigen Bedingungen zu leistenden Arbeit gebührt unser Respekt und ich möchte hier im Plenum die Möglichkeit nutzen allen Polizistinnen und Polizisten für ihren Einsatz zu danken.

Neben den in der Öffentlichkeit weitaus mehr bekannten deutschen Beteiligungen an internationalen Polizeimissionen wie in Afghanistan oder dem Südsudan, gibt es Einsätze wie in Bosnien Herzegowina oder in Georgien, die vor Ort nicht minder wichtig für die Schaffung von Recht und Ordnung sind.

 

Für alle begonnenen Polizeimissionen ob unter Mandat der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union gilt, dass jeder Einsatz Durchhaltevermögen und Engagement verlangt. Es sind oft viele kleine Schritte und ein langer Atem nötig, um das Ziel eine stabile Gesellschaft zu errichten zu erreichen. Seit über 10 Jahren unterstützen wir die erfolgreichen Missionen zum Beispiel im Kosovo - UNMIK und EULEX - mit über 70 Polizisten, davon 18 Bundespolizisten, intensiv bei der Beratung der Ministerien im Aufgabenbereich der Grenzpolizei oder bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Mit unserem Programmen der Beratung, Ausbildung und Mentoring unterstützen wir am effektivsten die Staaten auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Auch nach der Proklamation der Unabhängigkeit im Jahr 2008 unterstützen wir das Kosovo.

 

Aus meiner Sicht besteht für die Forderung im SPD-Antrags nach Aufstellung eines „Nationalen Führungs- und Einsatzzentrums“ kein fachlicher Bedarf. Denn mit der von der Innenministerkonferenz eigens eingerichteten Geschäftsstelle der Bund-Länder Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“ existiert bereits eine derartige und darüber hinaus bewährte Führungsstruktur mit Beamten aus Bund und Ländern für die Koordinierung und Durchführung der internationalen Polizeieinsätze.

Diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat außerdem bereits seit Beginn ihrer Gründung mehrfach, die im SPD Antrag geforderte Thematik der Beurteilung und Beförderung während und nach einer Auslandsverwendung in einer mit Mandat belegten Friedensmission oder dem bilateralen Polizeiprojekt in Afghanistan besprochen. Sie hat beschlossen, dass der Beurteilungsbeitrag des Mandatgebers und der Beitrag des deutschen Kontingentleiters nach einer abgeschlossenen Verwendung von den Beurteilern im Inland angemessen zu berücksichtigen sind.

Die Berücksichtigung der Beurteilungsbeiträge von Auslandseinsätzen im Rahmen der dienstlichen Beurteilung wird in den Polizeien des Bundes und der Länder bereits praktiziert.

Das Bundespolizeipräsidium erarbeitet derzeit eine neue Beurteilungs- und eine neue Beförderungsrichtlinie für die Bundespolizei. In beiden Richtlinien wird das Thema „Auslandsverwendung“ besonders berücksichtigt.

Im Bundeskriminalamt wird derzeit der Leitfaden „Aufwertung von Auslandsverwendungen“ abgestimmt. Im Leitfaden soll insbesondere festgeschrieben werden, dass die Rückkehrer aus Auslandsverwendungen ohne Statusverlust wieder integriert werden. Des Weiteren ist vorgesehen, Beförderungsmöglichkeiten während einer Auslandsverwendung unter Maßgabe der rechtlichen Möglichkeiten zu erweitern. Beamte, die sich erfolgreich auf einen Dienstposten mit Auslandsverwendung beworben haben oder für Auslandsverwendungen vorgesehen sind, werden in entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen, bei denen alle relevanten internationalen Entwicklungen berücksichtigt werden auf ihre neuen Tätigkeiten vorbereitet.

 

Gewiss gibt es bei einzelnen Punkten noch Verbesserungsbedarf, hier arbeitet der Bund gemeinsam mit den Ländern im Rahmen der Bund –Länder-Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“ an sachgerechten Lösungen.

Ich möchte nun noch auf den Antrag der Linksfraktion zu sprechen kommen. Einen Parlamentsvorbehalt bei Polizeimissionen, wie die Linke ihn fordert, ist nach meiner Meinung nicht erforderlich. Das Parlament übt im Rahmen des Grundsatzes der Gewaltenteilung seine Kontrollfunktion aus. Zudem muss das Parlament bereits jetzt gemäß § 8 Bundespolizeigesetz durch die Bundesregierung über eine entsprechende Verwendung unterrichtet werden und kann per Beschluss fordern, die Verwendung zu beenden.

Außerdem wurde der Parlamentsvorbehalt für den Einsatz durch das Bundesverfassungsgerichturteil von 1994 folgendermaßen präzisiert: Gegenstand einer Parlamentsbeteiligung seien die Einsätze bewaffneter Streitkräfte. Und somit nicht der Einsatz unserer Polizeien als Ausbilder und Mentoren für den Aufbau eines funktionierenden Staates.

Somit ist meiner Meinung nach die Regelungen des Bundespolizeigesetzes nicht nur ausreichend, sondern folgen konsequent dem Bundesverfassungsgerichtsurteil.

Die Bundespolizei kann zur Mitwirkung an polizeilichen oder anderen nichtmilitärischen Aufgaben im Rahmen von internationalen Maßnahmen auf Ersuchen und unter Verantwortung der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder der Westeuropäischen Union im Ausland verwendet werden.

 

Die Anträge der Fraktion SPD und DIE LINKE sind demzufolge abzulehnen.