01.07.2011
Redebeitrag von Günter Baumann, MdB
Zusatztop der 118. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, den 01.
Juli 2011:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE:
„Einschränkung des Versammlungsrechts durch Massenfunkzellenabfrage“
Herr Präsident,
meine sehr verehrter Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Jede Fraktion kann zu allen Themen aktuelle Stunden beantragen auch
Freitagnachmittag aber es muss schon ein Bundesbezug bestehen.
Bei einem reinen Landesthema erschließt sich die Notwendigkeit für mich
allerdings nicht.
Zunächst muss eindeutig gesagt werden, die große Mehrzahl der Dresdner
Bürgerinnen und Bürger wollen jährlich am 13. Februar, dem Gedenktag anlässlich
der Bombardierung Dresdens im Jahr 1945, in stiller Trauer der Opfer gedenken.
In den letzten Jahren musste festgestellt werden, dass Rechte dieses Gedenken
durch ihre Aufmärsche in ein völlig anderes Licht gerückt haben. Bilder gingen
um die Welt, die dem Ansehen der Stadt Dresden und dem Freistaat Sachsen
geschadet haben.
Diese Bilder haben auch mir in keinster Weise gefallen.
Der 66. Jahrestag der Bombardierung wird uns allen in schlechter Erinnerung
bleiben.
Das Gedenken wurde in diesem Jahr in bisher nicht bekannter Art und Weise von
rechten Gruppierungen instrumentalisiert, um die Ursachen des Krieges zu
leugnen.
Dieser Missbrauch ausgetragen auf dem Rücken der Opfer und deren Angehörigen
macht uns alle wütend.
Wütend macht aber auch, wenn linke Chaoten die vielen friedlichen bürgerlichen
Proteste für ihre Gewaltorgien gegen die Polizei und den Staat missbrauchen.
Dresden hat am 19. Februar 2011 einen noch nie da gewesenen Gewaltexzess erlebt,
von regelrechten Straßenschlachten war bei Augenzeugen die Rede.
Betroffene dieser rohen Gewalt waren die friedlichen Bürger Dresdens, deren
Sicherheit an diesem Tag kaum gewährleistet werden konnte.
Die sächsischen Polizisten wurden mit Pflastersteinen, Eisenstangen, Flaschen
und Brandsätzen angegriffen.
Am Ende des Tages stehen erschreckende Zahlen zu Buche:
112 zum Teil schwerverletzte Polizisten,
insgesamt 687 verübte Straftaten von denen sich 57 auf Landfriedensbruch, 47 auf
Körperverletzungen, 7 auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und 68 auf
Sachbeschädigung beziehen,
Steine wurden in Wohnhäuser geworfen und Verletzungen billigend in Kauf
genommen,
Barrikaden brannten,
ein Eisenspieß wurde wie ein Speer in Richtung eines Polizisten geworfen und
trifft ihn am Helm.
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen den Polizistinnen und
Polzisten zu danken, die tagtäglich mit großem Engagement ihren Dienst
verrichten und auch ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, um für die Bürgerinnen
und Bürger unseres Landes Sicherheit zu gewährleisten.
Die Aufgabe unserer Länderpolizeien ist es aber auch, dafür Sorge zu tragen,
dass von Gerichten erlaubte Demonstrationen durchgeführt werden können, auch
wenn uns dies manchmal nicht gefällt.
Diese Gewalt gegenüber den dienstverrichtenden Polizeibeamtinnen und
Polizeibeamten sowie die schweren Sachbeschädigungen sind für mich völlig
indiskutabel. Diese Chaoten brüskieren den ansonsten friedlichen bürgerlichen
Protest.
Ich bin der Überzeugung, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger wollen,
dass diese schweren Straftaten aufgeklärt werden und die Täter schnell
verurteilt werden.
Deshalb hatte die sächsische Polizei entschieden eine Sonderkommission zu
gründen, die gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft mit der Aufklärung dieser
Verbrechen betraut wurde.
Die sächsische Polizei hat als einen Ermittlungsansatz unter vielen einen Antrag
auf Funkzellenabfrage bei der Staatsanwaltschaft gestellt.
Die Staatsanwaltschaft stellte nach Prüfung wiederum einen Antrag bei Gericht.
Hier erging der entsprechende Beschluss.
Somit ist zu betonen, dass die Funkzellenauswertung auf rechtsstaatlicher
Grundlage auf Beschluss der unabhängigen Justiz erfolgt ist.
In 45 Verfahren wurde wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz auch Daten
aus der Funkzellenabfrage verwandt. Der sächsische Innenminister hat hierzu
erklärt, dass diese Daten dort nicht hätten verwendet werden dürfen, und diese
entsprechenden Daten sind durch Festlegung der Staatsanwaltschaft bereits aus
den Akten genommen worden sind.
Ich möchte mich der Aussage meines Landtagskollegen Herrn Marko Schiemann
anschließen, der im Rahmen der aktuellen Debatte im sächsischen Landtag zu
diesem Thema gesagt hat, dass dies keine Angelegenheit der Bundesregierung bzw.
des Bundes ist und im Freistaat Sachsen geklärt werden muss und kann.
Ich bin überzeugt, sollte es überzogene Aktionen im Rahmen der Funkzellenabfrage
gegeben haben, wird dies lückenlos aufgearbeitet.
Fest steht aber auch, dass alle vorhandenen Möglichkeiten zum Schutz unserer
Polizei und der Bürgerinnen und Bürger und zur Aufklärung von Straftaten genutzt
werden müssen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.