11.06.2015

 

Redebeitrag Günter Baumann, MdB

zu Top 5 des Deutschen Bundestages am Donnerstag, den 11.06.2015:
 

Bericht des Petitionsausschusses

Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag:
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2013
(Drs.18/4990)

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

lassen Sie mich meinem Redebeitrag zum Jahresbericht des Petitionsausschusses für 2014 mit einem Dank an die Petentinnen und Petenten beginnen. Dies ist vielleicht etwas ungewöhnlich, aber ich bin der Meinung, dass wir das Vertrauen der Petentinnen und Petenten in die Arbeit unseres Ausschusses schon einmal gebührend würdigen sollten.

Bürgerinnen und Bürger die auf irgendeinem Gebiet Probleme haben, oft bereits an verschiedenen Behörden und Stellen im Land gescheitert sind, wenden sich vertrauensvoll an uns in der Hoffnung, dass wir als Petitionssauschuss des Parlamentes am ehesten die Möglichkeit der Abhilfe haben.

Seit 2006 verzeichnen wir eine relativ gleichbleibende Zahl an Eingängen an den Petitionsausschuss. Jährlich werden zwischen 15.000 und 18.000 Petitionen eingereicht. Diese konstant hohe Zahl muss besonders gewürdigt werden, da die Anzahl anderer Adressen, die die Bürgerinnen und Bürger auch für Bitten und Beschwerden nutzen können, ständig zunimmt. Hier meine ich Ombudsmänner und - frauen, Beauftragte der verschiedensten Verbände und Einrichtungen und natürlich eine größere Anzahl an privaten Internetplattformen.
Ich schlussfolgere hieraus, dass bekannt ist, das unser System funktioniert, effektiv ist und dies von den Menschen im Land anerkannt wird.
An dieser Stelle gilt mein besonderer Dank den Abgeordneten aller Fraktionen im Ausschuss, die sich engagiert, hochmotiviert und mit großem Zeitaufwand in die Bearbeitung der einzelnen Bitten und Beschwerden einbringen.

Der Dank gilt gleichzeitig unseren Referentinnen und Referenten und den fach- und sachkompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussdienstes. Auch wenn wir nicht immer das Votum des Ausschussdienstes übernehmen, ist doch die Recherchearbeit und die fachliche Empfehlung für ein Votum für uns eine entscheidende Grundlage für unsere Beschlussfassungen.

An dieser Stelle stellt sich natürlich die Frage, wenn die Bürgerinnen und Bürger uns vertrauen, wie erfolgreich sind wir bei der Bearbeitung der einzelnen Petitionen? Im Jahre 2014 konnten bei den rund 18.000 bearbeiteten Petitionen in 43,6 % der Fälle dem Petenten geholfen werden.

Dies bedeutet im Einzelnen, in 28, 5 % der Fälle konnte der Ausschussdienst mit Rat, einer Auskunft, oder Übersendung bestimmter Materialien weiterhelfen. Bei 9,7 % konnte dem Anliegen des Petenten direkt entsprochen werden und 5,5 % aller Petitionen haben wir mit unterschiedlicher Wertigkeit der Bundesregierung überwiesen.

Ich schlussfolgere hieraus, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Anliegen auch zu uns kommen, weil wir für sie erfolgreich sein können. Im Gegensatz zu unserer Arbeit sehe ich die Tätigkeit der verschiedenen privaten Internetplattformen, die sich einzelnen Themen widmen und dafür populistisch Unterschriften sammeln, jedoch außer der öffentlichen Darstellung nicht abhelfend tätig werden können. Das heißt, es muss eine unserer wichtigsten Aufgaben in der nächsten Zeit sein, unseren Bürgerinnen und Bürger noch deutlicher als bisher den Unterschied zwischen unserer Arbeit als Parlamentsausschuss und den Privaten im rechtsfreien Internetbereich zu verdeutlichen.

Leider ist eine bessere Öffentlichkeitsarbeit für unseren Ausschuss nicht ganz einfach. Der Petitionsausschuss arbeitet relativ geräuschlos. Wir stehen nicht immer Mittelpunkt der Presse und produzieren selten große Schlagzeilen, so dass es nicht ganz leicht ist über unsere, und da bin ich überzeugt, erfolgreiche Arbeit mehr zu berichten.

Viele Möglichkeiten der Information für unsere Bürgerinnen und Bürger, wie Stände auf großen deutschen Messen oder bei Ausstellungen oder zum Tag der Ein- und Ausblicke im Deutschen Bundestag, nutzen wir bereits. Über weitere Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit müssen wir nachdenken.

Ein wichtiges Thema, dass ich gern immer wieder betone ist, dass die Abgeordneten der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion alle Petitionen mit der gleichen Intensität und der gleichen Ernsthaftigkeit behandeln. Das heißt, das persönliche Problem einer einzelnen Person, die vielleicht sogar ihr Anliegen sachlich nicht ganz richtig zu vermitteln vermag, ist genauso gleichwertig in der Bearbeitung, wie die Petition einer gut vernetzten Internetgemeinschaft mit 100 000 Mitunterzeichnern. Der Artikel 17 unseres Grundgesetzes sagt: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Und dies hat für uns in der Bearbeitung oberste Priorität.

Besonders wichtig ist für uns Abgeordneten bei den Bitten und Beschwerden unserer Bürgerinnen und Bürger zu erkennen, wo menschlich schwere Schicksale verbunden sind im Vergleich zu den Petitionen, die tagesaktuelle Geschehen aufgreifen, die bereits in den Fachausschüssen Thema sind.

So ging zum Beispiel den Abgeordneten die Schilderung einer Petentin besonders nah, deren Lebensgefährte in Afghanistan zu Tode gekommen war. Damit alles für den Fall des Falles für die Partnerin geregelt sei, hatte der Soldat vor dem Flug an den Hindukusch eigens ein Testament zu Gunsten seiner Lebensgefährtin verfasst. Doch dann weigerte sich die Lebensversicherung, den Passus dem Testament entsprechend zu ändern und verweigerte die Auszahlung an die Lebensgefährtin. Auch die Entschädigungszahlungen des Bundes ging nicht an sie. Dies ist rechtmäßig, dass ergab auch die Überprüfung durch den Petitionsausschussdienst. Jedoch wollte ich damit die Petition nicht beenden und diese Frau nach diesem Schicksalsschlag allein lassen. Ich empfahl gemeinsam mit dem Ausschuss, dass das Verteidigungsministerium in diesem Fall von einer Härtefallregelung Gebrauch machen solle, für die Gelder durch eine Stiftung zur Verfügung stehen. Mit einem Dankesschreiben wandte sich die Petentin an uns und teilte mit, dass sie eine Unterstützungsleistung durch die Härtefallstiftung erfahren haben und bedankte sich, dass wir uns ihrem Einzelschicksal angenommen hatten. Die Abgeordneten hatten erkannt, dass rein rechtlich der Vorgang der Versicherung nicht zu beanstanden war, aber dass allein aus moralischen Gründen geholfen werden musste.
Dankschreiben kommen nicht allzu oft, aber motivieren uns in unserer Arbeit.

Ein anderes außergewöhnliches Beispiel, zeigt wie hartnäckig Abgeordnete an einem Problem dran bleiben können, wenn sie überzeugt sind, dem Petenten ist Unrecht geschehen und muss geholfen werden. Ich meine die Petitionen zu den Antennengemeinschaften. Über 30 Einzelpetitionen, die älteste von 2005, und eine öffentliche Petition mit dem Inhalt, dass Antennengemeinschaften zum gemeinsamen Fernseh-und Rundfunkempfang von einer Kabelweiterleitungsgebühr durch die GEMA oder die VG Media nicht zusätzlich zu den Rundfunk- und Fernsehgebühren belastet werden dürfen. Nach mehreren Berichterstattergesprächen und einer öffentlichen Ausschusssitzung im Jahre 2012 votierten die Abgeordneten einstimmig über alle Fraktionen hinweg, das Anliegen der Bundesregierung- dem Bundesministerium für Justiz- zur Erwägung zu überweisen. Bis zum heutigen Tag gibt es Gespräche mit dem Vorstand der Gema um dieses Votum umzusetzen. Bisher ohne Erfolg, aber wir bleiben dran.
 

Vielen Dank