24.02.2016

 

Redebeitrag Günter Baumann, MdB

Top 13:
2./3. Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. April 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 02.02.2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung
(Drs. 18/7455, 18/7687)
 

 

 


Herr Präsident,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

ein Grundbedürfnis unserer Menschen ist es in Sicherheit zu leben.     Der Staat hat für eine wirksame Sicherheitsarchitektur zu sorgen.

Dazu gehört eine personell und finanziell gut ausgestattete Polizei im Bund und den Ländern im Zusammenspiel mit anderen Sicherheitsbehörden.

Leider mussten wir in den letzten Jahren einen Anstieg der Kriminalität auf den verschiedensten Gebieten feststellen und die Politik war in besonderer Weise gefordert hierauf auch mit notwendiger Verstärkung der Polizei zu reagieren.

Dies gelang nicht immer, da oft finanzielle Zwänge den Rahmen der Sicherheit bildeten.

Wir dürfen der Kriminalität aber nicht nachgeben, sondern sie mit allen Mittel des Staates, der das Gewaltmonopol in seinen Händen behalten muss, bekämpfen.

 

Ein besonderes Problem ist die Kriminalität im grenznahen Raum.

Hier mussten wir in den letzten Jahren in den Grenzgemeinden und Grenzkreisen, zum Beispiel in Sachsen und Bayern zu Tschechien einen Anstieg der Kriminalität feststellen.

Den Menschen in diesen Grenzregionen ist auch die Zuständigkeit, wer für ihre Sicherheit verantwortlich ist,  - ob Bundespolizei, Landespolizei oder Zoll, vollkommen egal.

 

Offene Grenzen von Deutschland zu Tschechien und Polen sind ein

Zugewinn an Freiheit, brachte aber leider auch einen Anstieg grenzübergreifender Kriminalität, insbesondere organisierte Kriminalität. 

 

Zahlreiche Beispiele, wie Wohnungseinbrüche, Autodiebstähle, Diebstähle von Baumaschinen und Traktoren, verunsichern die Bevölkerung in diesen Regionen.

 

Als ein konkretes Beispiel möchte ich den großen Anstieg bei Feststellungen von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz im Bereich der Bundespolizeidirektion Pirna, das heißt der Bereich des sächsisch/tschechischen Grenzgebietes nennen.

Hier gab es trotz reduzierter Kontrollen, da der Schwerpunkt der grenzpolizeilichen Kontrollen auf dem Gebiet der illegalen Migration und der Schleuserkriminalität lag, im Jahr 2015  6475 Fahndungstreffer.

Wir wissen, dies ist leider nur die Spitze des Eisberges.

In tschechischen Drogenküchen wurden zum Beispiel im Jahr 2013        11 Tonnen Crystal für den deutschen Markt hergestellt. Im gesamten Bundesgebiet wurden aber im gleichen Zeitraum nur 77 kg Crystal Meth durch Polizei und Zoll aufgegriffen, das ist unter 1 %.

 

Das heißt, eine Zusammenarbeit von Bundespolizei, sächsischer und bayrischer Landespolizei, des Zoll und der tschechischen Polizei und des tschechischen Zoll über die deutsch/tschechische Grenze hinweg ist eine wichtige Voraussetzung zur Bekämpfung der Kriminalität.

 

Zwischen Deutschland und Tschechien gibt es bereits seit 2000 eine Zusammenarbeit und manches wird aber auch durch gute Kontakte vor Ort einfach unbürokratisch in der Praxis bereits vorgenommen ohne eine gesetzliche Absicherung.

 

Einige Beispiele:

 

     

Der Vertrag von 2000 stammt aus der Zeit vor Eintritt Tschechiens in die EU und dem Wegfall der Grenzkontrollen vom 21.12.2007.

Deshalb muss das Abkommen an die für beide Staaten gleich geltenden europäischen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.

 

Darüber hinaus war Ziel der Verhandlungen die Handlungsmöglichkeiten für Polizei Zoll zu erweitern, um die Bürgerinnen und Bürger in beiden Staaten besser vor grenzüberschreitender Kriminalität schützen zu können.

 

Es steht nun ein neuer deutsch-tschechischer Polizeivertrag für die effektive Zusammenarbeit der Polizei,- Grenz- und Zollbehörden beider Länder zur besseren Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität zur Verfügung.

Unmittelbare Zusammenarbeit wird auf das Gebiet von ganz Sachsen und Bayern erweitert. Für diesen gesamten Bereich wird das Gemeinsame Zentrum Petrovice-Schwandorf zuständig sein, somit werden die Wege der Zusammenarbeit erheblich verkürzt.

 

Der Vertrag ist die Grundlage, dass die Verbrechensbekämpfung noch effektiver und damit auch erfolgreicher in einer Grenzregion von Deutschland zu Tschechien von 646 km erfolgen kann.

 

Der Vertrag umfasst unter anderem zwischen beiden Ländern:

 

Entscheidend ist, dass mit Umsetzung des Abkommens die Zusammenarbeit der tschechischen und deutschen Polizei-, Zoll und Grenzbehörden wesentlich erleichtert wird und den Beamten neue Möglichkeiten hinsichtlich des Handels im Hoheitsgebiet des jeweiligen Nachbarlandes eingeräumt werden. 

 

Ob bei Organisierte Kriminalität, Drogenkriminalität, Schleusungen, illegale Flüchtlingsströme, Rauschgiftdelikten, Diebstählen oder Einbrüchen, der Vertrag schafft Grundlagen für eine effektivere Zusammenarbeit und somit einen wirksameren Kampf gegen das international organisierte Verbrechen.

Mit diesem Polizeivertrag mit Tschechien werden wie bereits im letzten Jahr mit dem Polizeivertrag mit Polen die Handlungsspielräume der Polizeikräfte bei Prävention, Observation und Strafverfolgung erweitert und rechtlich verankert.

 

Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein in unserer Sicherheitsarchitektur, ein gutes Signal für die Sicherheit unsere Bürgerinnen und Bürger und gleichzeitig eine Kampfansage an die großen und kleinen Verbrecher.

 

 

Ich möchte heute aber auch die Gelegenheit nutzen, um mich bei den Polizeibeamten des Bundes und der Länder und bei den Zollbeamten für ihre engagierte oft auch gefährliche Arbeit, die sie täglich für unser aller Sicherheit leisten, zu bedanken.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!