29.05.2008
Rede von MdB Günter Baumann, CDU/CSU-Fraktion
2./3. Lesung des Gesetzes zur Änderung des
Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes,
am 29.05.2008, (TOP 25)
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
besonders uns Abgeordnete aus den neuen Bundesländern erreichten in der letzten Zeit Briefe, in denen zum einen die beschlossene Entschädigung für Kriegsspätheimkehrer auf dem Gebiet der ehemaligen DDR begrüßt wurde. Jedoch zugleich wurde aber scharf und für mich auch berechtigt gegen eine Auszahlung erst ab dem Jahr 2009 protestiert.
Es war für die Betroffenen nicht nach zu vollziehen, dass erst 17 Jahre nach der politischen Wende eine symbolische Entschädigung für eine begründete Opfergruppe erfolgen soll.
Mit dem nun heute zu beschließenden Änderungsgesetz zum Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz ist es uns gelungen, dass bereits ab dem 1. Juli 2008 mit den Entschädigungszahlungen an die etwa 15.000 in die ehemalige DDR entlassenen Kriegs- und Geltungskriegsgefangenen begonnen werden kann.
Bereits am 9. November 2007 hatten wir mit dem 1. Gesetz für eine Entschädigung der Kriegsspätheimkehrer, die in die ehemalige DDR zurückgekehrt sind, eine gestaffelte Einmalentschädigung verabschiedet.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Entlassungsjahr; sie beträgt 500 Euro bei den Entlassungsjahren 1947/48 und 1.000 Euro für die Entlassungsjahrgänge 1949/50. Heimkehrer ab 1951 erhalten eine Einmalzahlung von 1.500 Euro.
Diese Regelungen sollten nach der alten Gesetzeslage erst am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Dieses späte Inkrafttreten war dem Umstand geschuldet, dass zum Zeitpunkt der Diskussion des Gesetzes im Herbst 2007 kurzfristig eine verwaltungsmäßige Umsetzung nicht in Aussicht stand.
Gleichzeitig war die finanzielle Sicherung im Haushaltausschuss für das Haushaltjahr 2008 durch eine Blockadehaltung unseres Koalitionspartners nicht sichergestellt.
Doch was nutzt uns der Blick zurück im Zorn – es wird mit dem vorliegenden Änderungsgesetz im Ergebnis etwas Positives im Sinne der Betroffenen nun endlich erreicht – und das ist meiner Ansicht nach das Wichtigste.
Das Vorziehen des Inkrafttretenstermins war uns in der CDU/CSU-Fraktion wegen des hohen Alters der Betroffenen ein besonders wichtiges Anliegen.
Auch unter dem Blickwinkel der Nichtvererbbarkeit des Anspruchs war für uns der späte Inkrafttretenstermin sehr unbefriedigend.
Mit der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2008 von voraussichtlich 15,8 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2009 von rund 1 Mio. Euro kann die Entschädigung für die Heimkehrer durch das Bundesverwaltungsamt in Bonn auch zügig umgesetzt werden.
Schon jetzt haben viele Betroffene bereits vorläufige Anträge gestellt. Leistungsberechtigt sind ehemalige Kriegsgefangene und Geltungskriegsgefangene, d.h. Zivilinternierte und Zivilverschleppte, die im unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang mit den Kriegereignissen ein den Kriegsgefangenen vergleichbares Schicksal erlitten haben.
Der Anspruch auf Einmalentschädigung ist weder vererbbar, da das Gesetz an das Einzelschicksal der Betroffenen anknüpft, noch pfändbar. Weiterhin wird sie nicht auf einkommensabhängige Sozialleistungen angerechnet.
Zum Schluß möchte ich mich recht herzlich bei den Abgeordneten bedanken, die seit vielen Jahren dieses offene Problem der Kriegsspätheimkehrer nicht aus dem Auge verloren haben und immer wieder bereit waren dafür zu kämpfen. Und ein ganz besonderer Dank den Betroffenen, die nach unserem ersten Gesetz sich deutlich zu Wort meldeten und damit das Vorziehen des Inkrafttretens mit entscheidend erreichten.
Die beschlossene Entschädigung sorgt nun endlich mehr als 60 Jahre nach dem Krieg dafür, dass die ostdeutschen Kriegsheimkehrer und Zivilverschleppten eine symbolische Annerkennung für ihr erlittenes Schicksal erhalten.
Vielen Dank