Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 16.10.2003
Rede im Deutschen Bundestag zum
Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion
„Entwurf eines Gesetzes zur
wirksamen Bekämpfung organisierter Schleuserkriminalität“
(BT-Drs. 15/1560) am 16.10.2003
Seit 1998 ist der Bundesgrenzschutz befugt, auch außerhalb des
30-Kilometer-Grenzgebietes auf Bahnhöfen und Flughäfen den Reiseverkehr zu
kontrollieren.
Diese neue Befugnis hatte der Gesetzgeber seinerzeit im weisen Vorausblick auf
die kommende EU-Osterweiterung beschlossen: als sicherheitspolitische
Kompensation für den künftigen Wegfall regulärer Kontrollen an den neuen
EU-Binnengrenzen.
Heute, nach fünf Jahren Probezeit, können wir diesem Instrument im Kampf gegen
die Schleuserkriminalität ein gutes Zeugnis ausstellen.
Es hat sich bewährt und gilt inzwischen als unverzichtbar für die Reduzierung
unerlaubter Einreise.
Vor allem aber haben sich unsere Beamten vom Bundesgrenzschutz bewährt. Sie
haben die erweiterten Kontrollmöglichkeiten erfolgreich in die Praxis umgesetzt.
Sie haben dies auch in einer Weise getan, die in unserer Bevölkerung auf breite
Zustimmung und Akzeptanz stößt.
Dafür möchte ich im Namen der CDU/CSU-Fraktion allen Beamtinnen und Beamten des
BGS danken.
Der aktuelle Erfahrungsbericht des Bundesinnenministeriums zeigt auf, dass diese
Regelung von 1998 auch für die Zukunft beibehalten werden soll:
allein im Zeitraum zwischen 1999 und 2002 konnte der BGS 6.800 unerlaubte
Einreisen feststellen, die ohne die erweiterte Befugnis unentdeckt geblieben
wären.
Darüber hinaus geht allein auf den neuen §22 des BGS-Gesetzes die Aufklärung
zahlreicher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zwischen 1999 und 2002 zurück:
●
über 30.000 Verstöße gegen das Ausländergesetz
●
4000 Fälle von Urkundenfälschung sowie Waffen-, Sprengstoff- und Drogendelikten.
●
Außerdem hat jede vierte erfolgreiche Personenfahndung des BGS ihren
Ausgangspunkt in der neuen Befugnis gehabt.
Die erweiterten Kontrollen des BGS haben sich damit als eine sinnvolle
Verstärkung der Arbeit von Zoll und Länderpolizei erwiesen.
Die Frist für die verdachtsunabhängigen Personenkontrollen läuft Ende 2003 aus.
Daher hat die CDU/CSU-Fraktion bereits im September ihren Gesetzentwurf zur
Verlängerung der Frist um fünf Jahre vorgelegt. Offensichtlich war dies Anstoß
genug für die Bundesregierung, einen eigenen Entwurf einzubringen, der mit
unserem in der Sache identisch ist.
Der einzige Unterschied: obwohl das Innenministerium selbst den Erfolg der
Regelung voll anerkennt, will die Regierung die Frist nur um dreieinhalb Jahre
verlängern.
Die Bundesregierung sollte aber nicht glauben, dass sie damit ihr Soll erfüllt
hätte. Deutschland ist für die Herausforderungen der Organisierten Kriminalität
und des grenzüberschreitenden Menschenhandels noch nicht ausreichend gerüstet!
Schleusergruppen verdienen allein mit dem Schmuggel von Menschen in Europa
jährlich 5 Milliarden Euro. Das organisierte Verbrechen floriert, es ist gut
ausgerüstet, verschiebt flexibel seine Marschrouten und nutzt zielstrebig die
Sicherheitslücken in der EU aus.
In einem Bericht der EU-Kommission von 2003 heißt es:
Die Sicherheit der Bürger vor der Organisierten Kriminalität und vor dem
Schmuggel von Gefahrengütern hängt derzeit davon ab, wo diese die Grenzen der
Europäischen Gemeinschaft passieren.
Diese Analyse kann für uns nur bedeuten: auch nach dem Beitritt von Polen und
Tschechien werden wir noch für lange Zeit im Grenzbereich zu diesen Ländern hohe
sicherheitspolitische Standards wahren müssen.
Durch ihre starre Haltung in der Finanzierungsfrage blockiert die
Bundesregierung aber bis heute die Einführung eines modernen Digitalfunks für
die Sicherheitsdienste!
Aufgrund meiner persönlichen Kenntnis der Arbeit des Bundesgrenzschutzes vor Ort
an der sächsisch-tschechischen Grenze muss ich leider sagen, dass sich auch in
vielen anderen Punkten derzeit eklatante Sicherheitsdefizite auftun, wie zum
Beispiel
●
der technischen und persönlichen Ausstattung der Beamten,
●
der Qualifizierung der Fortbildung
●
und durch die Reduzierung der Zollbeschäftigten
zum 1.5.2004.
Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, den sicherheitspolitischen
Nachholbedarf anzuerkennen und zu handeln.
Wir haben hierzu als Fraktion einen weiteren Antrag im Bundestag eingebracht.
„Bundesgrenzschutz für die EU-Osterweiterung tauglich machen“
Die CDU/CSU wird sich auch weiterhin für die Verbesserung der Sicherheit in
Deutschland und an seinen Grenzen einsetzen.
Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu.